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Gültigkeit von "europaweiten Gesetzen"?

Dies ist eine Diskussion zu Gültigkeit von "europaweiten Gesetzen"? innerhalb des Forums Europarecht

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Alt 11.01.2012, 13:01
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Gültigkeit von "europaweiten Gesetzen"?

Hallo allseits,

bei Lesen eines Artikels kam für mich die Frage auf, inwiefern es denn umsetzbar ist?

Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldu...g-1407072.html

Ist dies durchaus ein ernstzunehmendes Gesetz oder eher die Ausschüttung eines gelangweilten Juristen verfeinert durch halbseitige Berichtserstattung der Presse?
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  #2 (permalink)  
Alt 11.01.2012, 15:15
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AW: Gültigkeit von "europaweiten Gesetzen"?

Der rechtssystematische Konflikt von EU-Richtlinien und deutschen Verfassungsgrundrechten ist ja nun alles andere als neu, und auch schon das eine oder andere Mal vom Bundesverfassungsgericht thematisiert worden.

Er wird uns auch zweifellos in der Zukunft noch beschäftigen, sogar mehr als bisher.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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Alt 11.01.2012, 16:33
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AW: Gültigkeit von "europaweiten Gesetzen"?

Eine EU-Verordnung im Bereich des Datenschutzes ist durchaus zulässig. Allerdings ist bereits der Verordnungsgeber (Rat der EU) an die nun europaweit geltende Grundrechte-Charta gebunden,insbesondere an Art 8 (Schutz personengebundener Daten). Wird eine Privatperson durch eine "Rechtshandlung" aufgrund einer Verordnung individuell in ihren Rechten betroffen, so ist durchaus eine Klage vor dem EuGH möglich (Art 263 des EU-Arbeitsweisevertrags, wobei wohl zuerst das Europäische Gericht als erste Instanz in Anspruch genommen werden muss (Art 256 Abs. 1 des EU-Arbeitsweisevertrags).
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