Dies ist eine Diskussion zu Grund-und Menschenrechte innerhalb des Forums Europarecht
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| Grund-und Menschenrechte |
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| AW: Grund-und Menschenrechte In aller Kürze: Grundrechte stehen im Grundgesetz und gelten nur für Deutschland. Menschenrechte beruhen auf der Menschenrechtskonvention und gelten international. Natürlich decken sich einige Grundrechte mit Menschenrechten. Unsere Grundrechte gehen aber weit über die Menschenrechte hinaus. Schönen Gruß, Loop |
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| AW: Grund-und Menschenrechte Letzteres ist natürlich Definitionsfrage. Es gibt z.B. ein Menschenrecht auf Arbeit. Unser Grundgesetz kennt aber nur das Grundrecht auf freie Berufswahl. Gruß, fob |
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| AW: Grund-und Menschenrechte Da kann ich mir jetzt aber gar nichts drunter vorstellen... was ist der praktische Nutzen eines "Menschenrechts auf Arbeit"? Das klingt irgendwie nach ideologischem Wunschtraum, aber vielleicht versteh ich davon einfach zu wenig. Aber müsste sich das (oder auch die Berufsfreiheit) nicht irgendwie mit dem casus "Berufsverbot" beißen? |
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| AW: Grund-und Menschenrechte Hallo, die Menschenrechte nach der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) gelten nicht weltweit, sondern nur in den ca. 50 Unterzeichnerstaaten. Ein "Recht auf Arbeit" gibt es nicht im Grundgesetz, wohl aber in der saarländischen Landesverfassung. Wer dies wünscht, dem ist also zu raten, in das Saarland zu ziehen. Eine Verfassungsklage zum "Recht auf Arbeit" hat es im Saarland noch nicht gegeben, aber das könnte man ja mal ausprobieren. Übrigens: Beruf und Arbeit ist nicht dasselbe. Wenn jemand ein Berufsverbot z.B. als Arzt erhält, dann kann er immer noch als Friedhofsgärtner arbeiten. meint Remby |
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| AW: Grund-und Menschenrechte Und wie kann man sich das jetzt vorstellen? Ermöglicht dies dem geneigten Saarländer, sich jede x-beliebige Stelle einklagen zu können (sofern nötige Qualifikation gegeben), bzw. ganz allgemein gegenüber dem Land darauf pochen zu können, gefälligst eine Stelle zu haben? Will mir einfach nicht in den Kopf... |
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| AW: Grund-und Menschenrechte Wie oben schon gesagt, hat es bisher noch niemand versucht. Daher lässt sich Deine Frage nicht beantworten. Gruß Remby |
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| AW: Grund-und Menschenrechte Hier sprechen alle von unserem Grundgestz? Das Grungestz für (nicht: der ) Bundesrepublik Deutschland hat seit dem 18.Juli 1990 seinen Geltungsbereich verloren(Art.23 GG bis 17.Juli 1990). Nirgends im GG steht wo es konkret Gültigkeit besitzt außer auf dem Einband. Was ist da los? Mach mich mal einer schlau! Danke im voraus Eberwin |
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| AW: Grund-und Menschenrechte Lies mal die Präambel. Da findet sich sicher ein Hinweis auf den Geltungsbereich ![]() Zitat:
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