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Grund-und Menschenrechte

Dies ist eine Diskussion zu Grund-und Menschenrechte innerhalb des Forums Europarecht

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  #1 (permalink)  
Alt 29.04.2005, 10:58
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Grund-und Menschenrechte

Wo liegt der Unterschied zwischen den Grund- und Menschenrechten?
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  #2 (permalink)  
Alt 29.04.2005, 11:41
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AW: Grund-und Menschenrechte

In aller Kürze: Grundrechte stehen im Grundgesetz und gelten nur für Deutschland. Menschenrechte beruhen auf der Menschenrechtskonvention und gelten international. Natürlich decken sich einige Grundrechte mit Menschenrechten. Unsere Grundrechte gehen aber weit über die Menschenrechte hinaus.

Schönen Gruß,

Loop
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  #3 (permalink)  
Alt 29.04.2005, 12:56
fob fob ist offline
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AW: Grund-und Menschenrechte

Letzteres ist natürlich Definitionsfrage. Es gibt z.B. ein Menschenrecht auf Arbeit. Unser Grundgesetz kennt aber nur das Grundrecht auf freie Berufswahl.

Gruß,

fob
__________________
Wenn WIR nicht mehr weiterhelfen können:

recht-per-mausklick.de
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  #4 (permalink)  
Alt 13.07.2005, 14:47
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AW: Grund-und Menschenrechte

Da kann ich mir jetzt aber gar nichts drunter vorstellen... was ist der praktische Nutzen eines "Menschenrechts auf Arbeit"? Das klingt irgendwie nach ideologischem Wunschtraum, aber vielleicht versteh ich davon einfach zu wenig. Aber müsste sich das (oder auch die Berufsfreiheit) nicht irgendwie mit dem casus "Berufsverbot" beißen?
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  #5 (permalink)  
Alt 22.07.2005, 14:32
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AW: Grund-und Menschenrechte

Hallo,

die Menschenrechte nach der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) gelten nicht weltweit, sondern nur in den ca. 50 Unterzeichnerstaaten.

Ein "Recht auf Arbeit" gibt es nicht im Grundgesetz, wohl aber in der saarländischen Landesverfassung. Wer dies wünscht, dem ist also zu raten, in das Saarland zu ziehen.

Eine Verfassungsklage zum "Recht auf Arbeit" hat es im Saarland noch nicht gegeben, aber das könnte man ja mal ausprobieren.

Übrigens: Beruf und Arbeit ist nicht dasselbe. Wenn jemand ein Berufsverbot z.B. als Arzt erhält, dann kann er immer noch als Friedhofsgärtner arbeiten.

meint
Remby
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  #6 (permalink)  
Alt 22.07.2005, 15:20
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AW: Grund-und Menschenrechte

Und wie kann man sich das jetzt vorstellen? Ermöglicht dies dem geneigten Saarländer, sich jede x-beliebige Stelle einklagen zu können (sofern nötige Qualifikation gegeben), bzw. ganz allgemein gegenüber dem Land darauf pochen zu können, gefälligst eine Stelle zu haben?
Will mir einfach nicht in den Kopf...
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  #7 (permalink)  
Alt 23.07.2005, 07:43
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AW: Grund-und Menschenrechte

Wie oben schon gesagt, hat es bisher noch niemand versucht.

Daher lässt sich Deine Frage nicht beantworten.


Gruß
Remby
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  #8 (permalink)  
Alt 09.11.2008, 21:06
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AW: Grund-und Menschenrechte

Hier sprechen alle von unserem Grundgestz?
Das Grungestz für (nicht: der ) Bundesrepublik Deutschland hat seit dem 18.Juli 1990 seinen Geltungsbereich verloren(Art.23 GG bis 17.Juli 1990). Nirgends im GG steht wo es konkret Gültigkeit besitzt außer auf dem Einband.
Was ist da los?

Mach mich mal einer schlau! Danke im voraus Eberwin
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  #9 (permalink)  
Alt 10.11.2008, 00:42
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AW: Grund-und Menschenrechte

Lies mal die Präambel. Da findet sich sicher ein Hinweis auf den Geltungsbereich
Zitat:
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.
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