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Gewährleistung OHNE Beweislastumkehr

Dies ist eine Diskussion zu Gewährleistung OHNE Beweislastumkehr innerhalb des Forums Europarecht

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Alt 03.02.2010, 14:36
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Gewährleistung OHNE Beweislastumkehr

Hallo

Verbraucher A kauft einen Laptop bei Händler B. Nach 8 Monaten weist das Gerät einen Defekt an der Kühlung auf.

A möchte das Gerät auf Gewährleistung reparieren (Nachbesserung). A hat davon gehört, dass die Beweislastumkehr bei Gewährleistung nach EU Richtlinie passé ist.

Kennt jemand diese dubiose EU Richtlinie? Es kann auch ein Urteil des EUGH sein, wonach die Beweislastumkehr nach 6 Monaten nicht mehr gegeben ist.

Gruß
Philipp
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  #2 (permalink)  
Alt 03.02.2010, 14:40
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AW: Gewährleistung OHNE Beweislastumkehr

Zitat:
Zitat von edlin
Hallo

Verbraucher A kauft einen Laptop bei Händler B. Nach 8 Monaten weist das Gerät einen Defekt an der Kühlung auf.

A möchte das Gerät auf Gewährleistung reparieren (Nachbesserung). A hat davon gehört, dass die Beweislastumkehr bei Gewährleistung nach EU Richtlinie passé ist.

Kennt jemand diese dubiose EU Richtlinie? Es kann auch ein Urteil des EUGH sein, wonach die Beweislastumkehr nach 6 Monaten nicht mehr gegeben ist.

Gruß
Philipp
Die Beweislastumkehr hinsichtlich des Vorliegens des Mangels bei Gefahrübergang gibt es nur sechs Monate, das ist richtig. Das steht so im Gesetz.
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  #3 (permalink)  
Alt 03.02.2010, 14:52
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AW: Gewährleistung OHNE Beweislastumkehr

Also hat sich daran in den letzten Monaten wohl nichts geändert. Mir kam es merkwürdig vor. Vielleicht lässt sich die Quelle dafür ausfindig machen. Ich suche noch.
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  #4 (permalink)  
Alt 03.02.2010, 15:03
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AW: Gewährleistung OHNE Beweislastumkehr

Zitat:
Zitat von edlin
Also hat sich daran in den letzten Monaten wohl nichts geändert. Mir kam es merkwürdig vor. Vielleicht lässt sich die Quelle dafür ausfindig machen. Ich suche noch.
Häh? Ich habe das, was du als Gerücht geführt hast, nämlich das Ende der Beweislastumkehr nach sechs Monaten doch gerade bestätigt. Im vorliegenden Fall muss der Käufer beweisen, dass ein Mangel schon bei Gefahrübergang vorlag.
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  #5 (permalink)  
Alt 03.02.2010, 18:45
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AW: Gewährleistung OHNE Beweislastumkehr

Ich habe gehört, dass die Beweislastumkehr nach 6 Monaten _angeblich_ unvereinbar mit einer EU-Richtlinie zum Verbraucherschutz sein soll. Demnach wäre die Beweislast für 24 Monate beim Verkäufer. Es scheint wohl Unsinn zu sein - ich suchte nach der Quelle, die so einen Murks verbreitet.

Da hier noch nichts davon gehört wurde, gehe ich davon aus, dass alles mein alten bleibt: Beweislastumkehr nach 6 Monaten.
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  #6 (permalink)  
Alt 03.02.2010, 19:00
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AW: Gewährleistung OHNE Beweislastumkehr

Zitat:
Zitat von edlin
Ich habe gehört, dass die Beweislastumkehr nach 6 Monaten _angeblich_ unvereinbar mit einer EU-Richtlinie zum Verbraucherschutz sein soll. Demnach wäre die Beweislast für 24 Monate beim Verkäufer. Es scheint wohl Unsinn zu sein - ich suchte nach der Quelle, die so einen Murks verbreitet.

Da hier noch nichts davon gehört wurde, gehe ich davon aus, dass alles mein alten bleibt: Beweislastumkehr nach 6 Monaten.
Naja, die deutsche Regelung entspricht fast wortgleich Art. 5 Abs. 3 der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie, insofern müsste die dt. Regelung in Ordnung gehen.
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