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Gewährleistung in Europa?!

Dies ist eine Diskussion zu Gewährleistung in Europa?! innerhalb des Forums Europarecht

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Alt 21.05.2008, 10:24
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Gewährleistung in Europa?!

Liebe Foris,

folgender fiktive Fall beschäftigt mich:

Eine deutsche Firma D hat einer Firma P in einem osteuropäischen EU-Land einen Auftrag zur Herstellung von Waren erteilt. Die Waren sind für D nicht veräußerbar aufgrund von deutlichen Herstellungsmängeln. Da die Waren nicht repariert werden können und P sich außerstande sieht, die Waren neu zu produzieren, bleibt für D nur der Rücktritt vom Vertrag übrig. D hat bei Auftragserteilung einen vierstelligen Betrag an P gezahlt.

D hat nun P in Verzug gesetzt, ist vom Vertrag zurückgetreten und fordert den schon gezahlten Betrag zurück. Doch P zeigt keine Reaktion.

Was sollte D als nächstes tun, insbesondere wenn D die Kosten möglichst gering halten will? Muss D erst mehrfach mahnen? Wie ist das weitere Procedere?

Vielen Dank für eure Hilfe.
__________________
LG von sunny 64
die tintenkleXXe
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Alt 21.05.2008, 15:48
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AW: Gewährleistung in Europa?!

Ist das UN-Kaufrecht anwendbar?
__________________
Gummibären an die Macht!
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Alt 21.05.2008, 18:04
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AW: Gewährleistung in Europa?!

Hallo, BeneQ!

Eine Rechtswahlklausel wurde nicht vereinbart. Es wurde nur ein Auftrag über die Herstellung und Herstellungsart erteilt.

Viele Grüße
__________________
LG von sunny 64
die tintenkleXXe
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  #4 (permalink)  
Alt 28.05.2008, 21:07
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AW: Gewährleistung in Europa?!

Hallo,

ich hole diesen "Fred" noch mal nach oben und bitte nochmals um Hilfe. Ob das UN-Kaufrecht anwendbar ist, weiß ich leider nicht. Welche Kriterien müssen denn da vorliegen?

Liebe Grüße und herzlichen Dank schon einmal für eure Antworten
__________________
LG von sunny 64
die tintenkleXXe
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  #5 (permalink)  
Alt 29.05.2008, 09:13
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AW: Gewährleistung in Europa?!

Die Firma P ist durchaus bekannt im Kreise derer, die hoffen, eine schnelle Mark machen zu können, indem sie in "Billig"lohnländern produzieren lassen. Selbstverständlich gibt es auch im Land der P Gerichte, die man bemühen kann. Man sollte aber einen dort ansässigen RA beauftragen. Das alles kostet erfahrungsgemäß viel Geld, dauert lange und wenn man Pech hat, ist bei P nach einem Urteil nichtmal was zu holen.
Merke: Wer einen schnellen Euro schießen will, sollte sich vorher bewußt sein, daß hohen Gewinnchancen auch immer hohe Risiken gegenüberstehen.
__________________
Quod licet jovi non licet bovi.

...ICH sag nur: Muh!
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