Dies ist eine Diskussion zu Gewährleistung in Europa?! innerhalb des Forums Europarecht
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| Gewährleistung in Europa?! folgender fiktive Fall beschäftigt mich: Eine deutsche Firma D hat einer Firma P in einem osteuropäischen EU-Land einen Auftrag zur Herstellung von Waren erteilt. Die Waren sind für D nicht veräußerbar aufgrund von deutlichen Herstellungsmängeln. Da die Waren nicht repariert werden können und P sich außerstande sieht, die Waren neu zu produzieren, bleibt für D nur der Rücktritt vom Vertrag übrig. D hat bei Auftragserteilung einen vierstelligen Betrag an P gezahlt. D hat nun P in Verzug gesetzt, ist vom Vertrag zurückgetreten und fordert den schon gezahlten Betrag zurück. Doch P zeigt keine Reaktion. Was sollte D als nächstes tun, insbesondere wenn D die Kosten möglichst gering halten will? Muss D erst mehrfach mahnen? Wie ist das weitere Procedere? Vielen Dank für eure Hilfe.
__________________ LG von sunny 64 die tintenkleXXe |
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| AW: Gewährleistung in Europa?! Ist das UN-Kaufrecht anwendbar?
__________________ Gummibären an die Macht! |
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| AW: Gewährleistung in Europa?! Hallo, BeneQ! Eine Rechtswahlklausel wurde nicht vereinbart. Es wurde nur ein Auftrag über die Herstellung und Herstellungsart erteilt. Viele Grüße
__________________ LG von sunny 64 die tintenkleXXe |
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| AW: Gewährleistung in Europa?! Hallo, ich hole diesen "Fred" noch mal nach oben und bitte nochmals um Hilfe. Ob das UN-Kaufrecht anwendbar ist, weiß ich leider nicht. Welche Kriterien müssen denn da vorliegen? Liebe Grüße und herzlichen Dank schon einmal für eure Antworten
__________________ LG von sunny 64 die tintenkleXXe |
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| AW: Gewährleistung in Europa?! Die Firma P ist durchaus bekannt im Kreise derer, die hoffen, eine schnelle Mark machen zu können, indem sie in "Billig"lohnländern produzieren lassen. Selbstverständlich gibt es auch im Land der P Gerichte, die man bemühen kann. Man sollte aber einen dort ansässigen RA beauftragen. Das alles kostet erfahrungsgemäß viel Geld, dauert lange und wenn man Pech hat, ist bei P nach einem Urteil nichtmal was zu holen. Merke: Wer einen schnellen Euro schießen will, sollte sich vorher bewußt sein, daß hohen Gewinnchancen auch immer hohe Risiken gegenüberstehen.
__________________ Quod licet jovi non licet bovi. ...ICH sag nur: Muh! |
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