Dies ist eine Diskussion zu Gerichtsstand im Europarecht + Internet innerhalb des Forums Europarecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| nehmen wir mal an ich veröffentliche ein Foto(Datei/Text/Schreiben o.ä.) auf meiner Webseite, welches die Rechte von jemandem im europäischen Ausland verletzt. Dieser will nun klagen. Die fraglichen Daten lägen auf einem deutschem Server, administriert wird dieser auch von Deutschland aus. In Deutschland wäre es rechtlich einwandfrei das Foto zu veröffentlichen (einfach mal angenommen, z.B. weil die Gesetze hier lascher wären). Die Daten wären für alle Benutzer abrufbar (ohne Kosten z.B.), aber es gäbe z.B. Werbung auf der Webseite um das ganze in die komerzielle Spalte zu bringen - direkte Verbindungen in das entsprechende Ausland existierten aber nicht. Wollte der Gegner nun zivilrechtlich klagen, müsste er dies afaik vor einem Deutschen Gericht tun (?) weil der verantwortliche in Deutschland wohnt. Welches Recht angewendet wird hängt aber von anderen Faktoren ab (Erfolgsort, usw) und hier ist meine Frage wie das im Internet zu berwerten ist. Nehmen wir an im Ausland ist die Verbreitung dieser Daten verboten (zivilrechtlich). Findet die Verbreitung nun in Deutschland statt (weil hier der Server steht), oder dort wo der Benutzer z.B. auf "Downloaden" klickt? Lässt sich der Erfolgort auf Deutschland begrenzen, oder kann man argumentieren, dass z.B. durch die Werbung auf der Seite ein Erfolg (finanzieller Gewinn) in dem Land eintritt in dem der Besucher die Seite betritt? Also letzendlich: Würde das ausländische Zivilrecht in diesem Fall durchsetzbar sein, oder käme deutsches zum Tragen? |
| |||
| AW: Gerichtsstand im Europarecht + Internet Danke für die Antwort ![]() Mit dem Erfolgsort habe ich allerdings noch etwas meine Zweifel wenn ich mir reale Fälle anschaue. Nehmen wir mal als Beispiel ThePirateBay.org - einfach weil die "Problematik" wohl jeden bekannt sein dürfte" (für alle anderen: Die Seite bietet Torrent-Links zu urheberrechtlich geschützten Material, ist aber in Schweden beheimatet wo dies legal ist). Da Schweden Mitglied der EU ist, sollte es doch für jeden Urheber z.B. aus Deutschland möglich sein zvilrechtlich Ansprüche gegen die Seite in Schweden nach deutschem Recht durchzusetzen. Der Erfolgsort läge mit der im vorherigen Beitrag beschriebenen Ansicht in allen Ländern, von denen die Seite benutzbar ist, in praktisch all diesen Ländern kann jedoch schon gegen die Verbreitung der Link zivilrechtlich vorgegangen werden. Offensichtlich scheint dies jedoch nicht möglich zu sein, sonst wäre dies sich schon längst passiert (wenn man die Medien verfolgt wird deutlich dass die "Geschädigten" durchaus großes Interesse daran hätte, sich aber außerstande sehen juristisch vorzugehen). Übersehe ich hier eine Tatsache? |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Literatur Europarecht | Allgemeines Forum für Jurastudenten | 02.04.2009 16:09 |
| Fälle zum Europarecht | Öffentliches Recht - Hausarbeiten | 22.05.2008 11:25 |
| studium - europarecht | Europarecht | 25.03.2008 13:15 |
| "Crashkurs Europarecht" des Centrums für Europarecht an der Universität Passau (CEP) | Nachrichten: Wissenschaft | 11.07.2006 16:00 |
| "Crashkurs Europarecht" des Centrums für Europarecht an der Universität Passau (CEP) | Nachrichten: Wissenschaft | 28.07.2005 14:00 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios