Dies ist eine Diskussion zu Geht das? innerhalb des Forums Europarecht
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| Geht das? allgemeine Frage. Mir ist dieser Artikel aufgefallen (Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 08.07.2005 - 9 W 8/05 ) indem ein deuscher Unternehmer was in Frankreich baut, pfuscht, und vor einem französischem Gericht veurteilt wird. Soweit so gut. http://www.justiz.baden-wuerttemberg...l?ROOT=1180141 Erst mal ein allgemeine Frage: a) Wie lange dauert es ca. und wie teuer wird das ca. bis der französische Titel in Deutschland umgesetzt ist und in Deutschland zwangsvollstreckt werden kann b) was ich noch viel interesanter find ist dieser Satz. "...Nach Artikel 35 Abs. 3 EuGVVO darf jedoch die Zuständigkeit der Gerichte des Ursprungsmitgliedsstaats nicht nachgeprüft werden..." Versteh ich das richtig als Beispiel ich z.B. kauf munter in Deutschland ein und fang einfach mal drauf los in Frankreich zu klagen. Irgendeiner der "Verkäufer oder Firmen wird die Anzeige schon ignorieren. In Frankreich bekomm ich dann (wie auch immer) Recht (Versäumnisurteil) mit einer schönen Schadensersatzforderung. Mit dem Titel geh ich dann nach Deutschland und hol mir das Geld?. Sicher nicht ganz so einfach wie hier geschrieben aber der Satz dass die Zuständigkeit nicht mehr geprüft werden darf macht mich doch etwas stutzig. |
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| AW: Geht das? Das Recht ist für die Wachsamen. Du verstehst das schon ganz richtig. Zumal das von dir beschrieben Szenario des wahllosen Verklagens dutzender Personen nun kaum ein gängiges Missbrauchmodell darstellt. Und dass französische Gerichte die internationale Zuständigkeit verkennen, dürfte ebenfalls selten sein. |
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