Dies ist eine Diskussion zu Führerschein aus dem Ausland innerhalb des Forums Europarecht
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| Führerschein aus dem Ausland Also wäre dieser Führerschein aus dem Ausland in Deutschland anerkannt? |
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| AW: Führerschein aus dem Ausland http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/eugh/05/c-227-05.php Wegen der Komplexität dieses Themas und der damit verbundenen verschiedenen Aspekte wird die Lektüre der Beschluss des EuGH vom 6.4.2006 C-227/05 empfohlen.
__________________ Gruß Dr. Kamphausen |
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| AW: Führerschein aus dem Ausland deine antwort hat ja mal überhaupt nix mit der frage zu tun. |
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| AW: Führerschein aus dem Ausland Zitat:
Wenn Sie sich die Mühe machten, könnten Sie aus verwiesenen Beschluß des EuGH die Frage beantworten. Im Übrigen verstehe ich Ihre Frage so, daß ein Bundesbürger in einem EU-Staat eine FE erwirbt und damit in Deutschland fahren möchte.
__________________ Gruß Dr. Kamphausen |
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| AW: Führerschein aus dem Ausland Ich würde die Frage gerne beantworten. Jedoch fehlt mir dazu das nötige Wissen. Jedenfalls bezieht sich das Urteil was sie gepostet haben auf einen ganz anderen Sachverhalt ein Bundesbürger hat in der BRD einen Führerscheinentzug mit MPU Auflage diese will er umgehen in dem er den Führerschein im Ausland macht. die Frage vom TE war ob man den Führerschein im Ausland machen darf um dann damit in Deutschland zu fahren von eine MPU war nicht die Rede. Es gibt durch aus auch Bundesbürger die eine Zeitlang ihren Lebensmittelpunkt ins Ausland verlagern dort ist es natürlich möglich den Führerschein der entsprechenden Klasse zu erwerben und damit in Deutschland zu fahren. |
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| AW: Führerschein aus dem Ausland hm dann hab ichs wohl nicht bis zum ende gelesen *schäm* |
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| AW: Führerschein aus dem Ausland Hat A in seinem Land noch den Führerschein (oder ist er derzeit in Urlaub in Flensburg)? Hierzu in Kurzform wenn der Führerschein im Heimatland weg ist: Wohnsitz (oder Postkastenadresse als Zweitwohnsitz) ich glaube 6 Monate im Außland müssen vorhanden und nachgewiesen werden. Selbstverständlich hat A das Recht auf fahren im Außland wenn er dort wohnt und den Führerschein dort gemacht hat. Kommt er nach 6 Monaten in sein Heimatland zurück und möchte ihn umschreiben ist das so eine Sache worüber sich die Experten streiten. Fährt er im Heimatland und seinen Wohnsitz im Außland darf er fahren!!!!! Oder will A nur (einen weiteren) Führerschein (zb. Moped) im Außland machen weil die Fahrschulen in seinem Land zu teuer sind? Ja darf er, innerhalb der EU kein Problem. Außerhalb (im Urlaub in Thailand für 100 Euro gemacht) ist das so eine Sache..
__________________ Das hier Geschriebene stellt lediglich meine Meinung auf fiktive Beiträge und Fragestellungen dar aber keine Vorschläge und keine Rechtberatung und erhebt keinen Anspruch auf Vollstaendigkeit oder Richtigkeit. Dazu aus den Forenregeln: Bitte beantworten Sie nur allgemeine, fiktive (Fiktion = lat. fictio, "Erdichtung", vgl. hierzu wikipedia Eintrag: Fiktion) Beiträge und Fragestellungen. |
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| AW: Führerschein aus dem Ausland Hallo. Erstmal vielen danke für die Antworten. Es liegt keine Straftat vor. Es geht lediglich darum das das Erwerben der Fahrerlaubnis im Ausland günstiger ist als in Deutschland Also der PKW-Führerschein wurde im Heimatland erworben und der Motorradführerschein im EU-Land (Österreich, Italien, Frankreich) |
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| AW: Führerschein aus dem Ausland Vielfach muß für den Erwerb des Führerscheins in einem Land auch der Wohnort für eine bestimmte Zeit in diesem Land liegen. Wenn ich mich recht entsinne, waren das meist 6 Monate. Wer also im Ausland wohnt, kann dort durchaus den Führerschein machen, wenn er die dortigen Vorraussetzungen vorliegen. Sollte in Deutschland allerdings ein Fahrverbot vorliegen, kann das trotz des Führerscheins zu Problemen führen. Auch wenn das Fahrverbot abgelaufen ist und eine MPU als Vorraussetzung für den Wiedererwerb angeordnet wurde (eigentlich die häufigste Konstellation, unter der Deutsche versuchen den Führerschein im Ausland zu machen), führt das regelmäßig zu Ärger. mfg Bang Olafson |
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