Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Führerschein aus dem Ausland

Dies ist eine Diskussion zu Führerschein aus dem Ausland innerhalb des Forums Europarecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 11.05.2008, 17:57
Boardneuling
 
Registriert seit: Oct 2007
Beiträge: 8
Keine Wertung, ulpicum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ulpicum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ulpicum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ulpicum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ulpicum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ulpicum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ulpicum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ulpicum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ulpicum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ulpicum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Führerschein aus dem Ausland

Ist es erlaubt seinen Füherschein (z.B. Klasse A also Motorrad) in einem EU-Mitgliedsstaat (z.B. Italien, Frankreich, Österreich) zu machen um in Deutschland damit zu fahren?
Also wäre dieser Führerschein aus dem Ausland in Deutschland anerkannt?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 11.05.2008, 18:05
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2006
Ort: ...im Kosmos...
Beiträge: 4.123
Blog-Einträge: 1
99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)  
AW: Führerschein aus dem Ausland

http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/eugh/05/c-227-05.php

Wegen der Komplexität dieses Themas und der damit verbundenen verschiedenen Aspekte wird die Lektüre der Beschluss des EuGH vom 6.4.2006 C-227/05 empfohlen.
__________________
Gruß
Dr. Kamphausen
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 15.05.2008, 19:35
Star Mitglied
 
Registriert seit: Oct 2007
Beiträge: 981
98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)  
AW: Führerschein aus dem Ausland

deine antwort hat ja mal überhaupt nix mit der frage zu tun.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 16.05.2008, 03:07
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2006
Ort: ...im Kosmos...
Beiträge: 4.123
Blog-Einträge: 1
99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)  
AW: Führerschein aus dem Ausland

Zitat:
Zitat von le_streets
deine antwort hat ja mal überhaupt nix mit der frage zu tun.

Wenn Sie sich die Mühe machten, könnten Sie aus verwiesenen Beschluß des EuGH die Frage beantworten.

Im Übrigen verstehe ich Ihre Frage so, daß ein Bundesbürger in einem EU-Staat eine FE erwirbt und damit in Deutschland fahren möchte.
__________________
Gruß
Dr. Kamphausen
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 16.05.2008, 10:28
Star Mitglied
 
Registriert seit: Oct 2007
Beiträge: 981
98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)  
AW: Führerschein aus dem Ausland

Ich würde die Frage gerne beantworten. Jedoch fehlt mir dazu das nötige Wissen. Jedenfalls bezieht sich das Urteil was sie gepostet haben auf einen ganz anderen Sachverhalt ein Bundesbürger hat in der BRD einen Führerscheinentzug mit MPU Auflage diese will er umgehen in dem er den Führerschein im Ausland macht. die Frage vom TE war ob man den Führerschein im Ausland machen darf um dann damit in Deutschland zu fahren von eine MPU war nicht die Rede. Es gibt durch aus auch Bundesbürger die eine Zeitlang ihren Lebensmittelpunkt ins Ausland verlagern dort ist es natürlich möglich den Führerschein der entsprechenden Klasse zu erwerben und damit in Deutschland zu fahren.
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 16.05.2008, 11:36
Star Mitglied
 
Registriert seit: Oct 2007
Beiträge: 981
98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)  
AW: Führerschein aus dem Ausland

hm dann hab ichs wohl nicht bis zum ende gelesen *schäm*
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 17.05.2008, 14:54
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Nov 2006
Beiträge: 175
Keine Wertung, Nilem hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nilem hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nilem hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nilem hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nilem hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nilem hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nilem hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nilem hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nilem hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nilem hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Führerschein aus dem Ausland

Hat A in seinem Land noch den Führerschein (oder ist er derzeit in Urlaub in Flensburg)?

Hierzu in Kurzform wenn der Führerschein im Heimatland weg ist:
Wohnsitz (oder Postkastenadresse als Zweitwohnsitz) ich glaube 6 Monate im Außland müssen vorhanden und nachgewiesen werden. Selbstverständlich hat A das Recht auf fahren im Außland wenn er dort wohnt und den Führerschein dort gemacht hat.
Kommt er nach 6 Monaten in sein Heimatland zurück und möchte ihn umschreiben ist das so eine Sache worüber sich die Experten streiten. Fährt er im Heimatland und seinen Wohnsitz im Außland darf er fahren!!!!!


Oder will A nur (einen weiteren) Führerschein (zb. Moped) im Außland machen weil die Fahrschulen in seinem Land zu teuer sind?

Ja darf er, innerhalb der EU kein Problem. Außerhalb (im Urlaub in Thailand für 100 Euro gemacht) ist das so eine Sache..
__________________
Das hier Geschriebene stellt lediglich meine Meinung auf fiktive Beiträge und Fragestellungen dar aber keine Vorschläge und keine Rechtberatung und erhebt keinen Anspruch auf Vollstaendigkeit oder Richtigkeit.
Dazu aus den Forenregeln:
Bitte beantworten Sie nur allgemeine, fiktive (Fiktion = lat. fictio, "Erdichtung", vgl. hierzu wikipedia Eintrag: Fiktion) Beiträge und Fragestellungen.
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 18.05.2008, 15:54
Boardneuling
 
Registriert seit: Oct 2007
Beiträge: 8
Keine Wertung, ulpicum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ulpicum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ulpicum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ulpicum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ulpicum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ulpicum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ulpicum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ulpicum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ulpicum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ulpicum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Führerschein aus dem Ausland

Hallo.
Erstmal vielen danke für die Antworten.
Es liegt keine Straftat vor.
Es geht lediglich darum das das Erwerben der Fahrerlaubnis im Ausland günstiger ist als in Deutschland
Also der PKW-Führerschein wurde im Heimatland erworben und der Motorradführerschein im EU-Land (Österreich, Italien, Frankreich)
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 18.05.2008, 23:01
Star Mitglied
 
Registriert seit: Aug 2006
Ort: Dublin
Alter: 40
Beiträge: 781
100% positive Bewertungen (781 Beiträge, 60 Bewertungen)100% positive Bewertungen (781 Beiträge, 60 Bewertungen)100% positive Bewertungen (781 Beiträge, 60 Bewertungen)100% positive Bewertungen (781 Beiträge, 60 Bewertungen)100% positive Bewertungen (781 Beiträge, 60 Bewertungen)100% positive Bewertungen (781 Beiträge, 60 Bewertungen)100% positive Bewertungen (781 Beiträge, 60 Bewertungen)100% positive Bewertungen (781 Beiträge, 60 Bewertungen)100% positive Bewertungen (781 Beiträge, 60 Bewertungen)100% positive Bewertungen (781 Beiträge, 60 Bewertungen)  
AW: Führerschein aus dem Ausland

Vielfach muß für den Erwerb des Führerscheins in einem Land auch der Wohnort für eine bestimmte Zeit in diesem Land liegen. Wenn ich mich recht entsinne, waren das meist 6 Monate. Wer also im Ausland wohnt, kann dort durchaus den Führerschein machen, wenn er die dortigen Vorraussetzungen vorliegen.
Sollte in Deutschland allerdings ein Fahrverbot vorliegen, kann das trotz des Führerscheins zu Problemen führen. Auch wenn das Fahrverbot abgelaufen ist und eine MPU als Vorraussetzung für den Wiedererwerb angeordnet wurde (eigentlich die häufigste Konstellation, unter der Deutsche versuchen den Führerschein im Ausland zu machen), führt das regelmäßig zu Ärger.

mfg

Bang Olafson
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Führerschein und Auto aus EU-Ausland und deutsche Staatsbürgerschaft Straßenverkehrsrecht 31.08.2009 14:32
FÜhrerschein verlust in deutschland wirkung aufs ausland Straßenverkehrsrecht 28.08.2008 23:28
Führerschein weg, darf man trotzdem mit EU-Führerschein fahren? Straßenverkehrsrecht 24.11.2007 08:50
Führerschein aus dem Ausland nach DE Straßenverkehrsrecht 15.09.2005 10:22
USA Führerschein für 16 Dollar auch bei verlorenem Führerschein... ist das legal? Straßenverkehrsrecht 06.09.2004 09:06





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Europarecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN