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Frau aus EU

Dies ist eine Diskussion zu Frau aus EU innerhalb des Forums Europarecht

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  #1 (permalink)  
Alt 25.11.2006, 09:26
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Frau aus EU

Falls eine Frau aus einem EU Land mit deutschem Mann heiratet, hat sie welche Rechte in diesem Land? Z.B.-hat sie Recht ein Arbeitserlaubnis zu bekommen?
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  #2 (permalink)  
Alt 25.11.2006, 13:11
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AW: Frau aus EU

Sie darf innerhalb der EU auch arbeiten ohne zu heiraten....also zwei mal überlegen ;-)
__________________
Pugna et vince!
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  #3 (permalink)  
Alt 27.11.2006, 07:43
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AW: Frau aus EU

Normaler Weise ja, aber wenn die Frau z.B. aus Litauen kommt???
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Alt 04.12.2006, 10:57
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AW: Frau aus EU

Die Staatsangehörigkeit vor der Ehe ist nicht mehr entscheidend, der Regelfall ist ein dt. Paß nach der Eheschließung!

Dann auch offizieller Aufenthalt mit freier Arbeitsplatzwahl.

Der Paß entscheidet´s
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  #5 (permalink)  
Alt 04.12.2006, 14:44
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AW: Frau aus EU

Deutscher Pass nach Eheschliessung?

Aua...

An der Staatsangehoerigkeit aendert sich durch die Eheschliessung erst mal gar nichts...

Allerdings sollte die Litauerin recht problemlos eine Arbeitserlaubnis bekommen (sie kann auch bis 2009 (?) warten, wenn die Beschraenkungen fuer die neuen EU-Mitglieder wegfallen).

mfg

Bang Olafson
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  #6 (permalink)  
Alt 04.12.2006, 19:14
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AW: Frau aus EU

schön dass wir hier nette umgangsformen pflegen,

der regelfall ist ja wohl die Beantragung einer dt. Staatsangehörigkeit bei einer Eheschließung mit einem Deutschen, oder liege ich etwa falsch, Bang Olafson!

Mit einer dt. Staatsangehörigkeit ist dann alles weitere unproblematisch.

Diese richtet sich übrigends nach § 9 StAG (Staatsangehörigkeitsgesetz)

Hilft vielleicht auch manchen anderem User hier mal einen Blick zu riskieren.

Es sind natürlich ein paar Voraussetzungen daran geknüpft, aber im REGELFALL stellt dies kein Hindernis dar,

Also schnell zum Amt!

Grüsse
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  #7 (permalink)  
Alt 04.12.2006, 19:36
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Talking AW: Frau aus EU

Zu LeXis: Sehe ich genau SO.

Zum Bang Ole (erninnert mich irgendwie an gang bang): wer lesen kann, ist bekanntlich klar im vorteil...
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  #8 (permalink)  
Alt 05.12.2006, 00:03
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AW: Frau aus EU

Nun

Meine zukünftige Ex-Frau ist Ausländerin... und wir hatten das einmal durch mit der Staatsbürgerschaft...
Wenn ich mich recht entsinne, ging das nach 3 Jahren...
Allerdings haben wir das Land in verschiedene Richtungen verlassen, bevor es zu einer Entscheidung in dieser Angelegenheit kam.
Ich muß allerdings zugeben, daß ich nicht weiß, inwiefern das Gesetz kürzlich (innerhalb der letzten 5 Jahre ) neu gefaßt wurde

Daß das jetzt offenbar recht problemlos geht, ist natürlich nett..

mfg

Bang Olafson

PS: Und ja, wenn man den Paß mit dem Pleitegeier hat, ist arbeiten in .de und .eu kein größeres Problem mehr wie für jeden anderen auch...
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  #9 (permalink)  
Alt 05.12.2006, 00:53
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AW: Frau aus EU

Zu Ihrer Info:

Änderung erfolgte in 2005!

Sorry, aber Vorsicht bei so harscher Kritik, wenn man sich nicht mit der aktuellen Rechtslage auskennt!

Schade, dass es in Ihrer Situation nicht funktioniert hat, aber Sie sollten vielleicht nicht immer so voreilig sein - mögen Frauen auch nicht!

Gruß
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  #10 (permalink)  
Alt 05.12.2006, 01:47
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AW: Frau aus EU

Ist ja dann auch schon wieder eine Weile her

Ich hab mir das StAG gerade mal durchgelesen... der §9 ist ja reichlich kurz geraten...

Ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil..

Gute Nacht

Bang Olafson
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