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Falschparken in Schweiz - Betreibung in Dtld.?

Dies ist eine Diskussion zu Falschparken in Schweiz - Betreibung in Dtld.? innerhalb des Forums Europarecht

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Alt 09.11.2006, 20:41
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Falschparken in Schweiz - Betreibung in Dtld.?

Hy Leute!

Folgenden Sachverhalt sein angenommen:

Jemand parkt falsch in der Schweiz und bekommt das Knöllchen nach Dtld. geschickt. Dieses zahlt er nicht und bekommt ein paar Wochen später eine Mahnung über 150 Franken.

Nichtzahlung hätte Betreibung zur Folge. Wisst Ihr, was das bedeuten könnte? Heißt das, dass so ein Fall an die deutschen Gerichte übergeben würde? Und dass das Geld dann in Dtld. eingetrieben wird?

Wäre euch für eine kurze Stellungnahme wirklich dankbar!
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  #2 (permalink)  
Alt 10.11.2006, 02:06
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AW: Falschparken in Schweiz - Betreibung in Dtld.?

Wenn ich mich richtig entsinne, ist derzeit eine eropäische regelung in der Mache, die aber noch nicht aktiv ist. Demnach werden Verstöße über 75 EUR von den Behörden des Heimatlandes vollstreckt und die Kohle bleibt auch in diesem Land dann..
Hier müßte also ein Brief vom eigenen Landratsamt oder so kommen, mit dem der Verstoß in der Schweiz geahndet wird.

Darüber hinaus kann es, wie z.B. wie mit Österreich bilaterale Vereinbarungen geben.

Sofern es die nicht gibt und das o.a. Gesetz noch nicht in Kraft ist, kann eine Nichtzahlung nur Ärger bei der Wiedereinreise machen. Eine rechtliche Handhabe haben die Ausländischen Behörden in .de nicht. Und gemäß Grundgesetz darfste auch nicht ausgeliefert werden

Bang Olafson
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  #3 (permalink)  
Alt 10.11.2006, 11:45
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AW: Falschparken in Schweiz - Betreibung in Dtld.?

Na das hört sich doch mal super an...da würde sich der Falschparker aber freuen!
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  #4 (permalink)  
Alt 13.11.2006, 14:06
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AW: Falschparken in Schweiz - Betreibung in Dtld.?

... wenn, wie gesagt das Schreiben direkt von der Auslaendischen Behoerde oder einer inlaendischen Vertretung derselben (Ich habe mal ein Schreiben vom County Dublin bekommen, dass ein deutscher Rechtsanwalt abgesandt hatte) kommt UND es kein bilaterales Abkommen zwischen dem Land und .de gibt. Bei .at weiss ich, dass es ein Abkommen gibt, die also direkt bei uns vollstrecken koennen.
Alle anderen muessen warten, bis das neue eropaeische Gesetz in Kraft ist. Bis dahin: nicht einschuechtern lassen. Und Fahrzeug wechseln vor Wiedereinreise

mfg

Bang Olafson
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  #5 (permalink)  
Alt 27.12.2006, 11:58
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AW: Falschparken in Schweiz - Betreibung in Dtld.?

Zitat:
Zitat von Bang Olafson
Wenn ich mich richtig entsinne, ist derzeit eine eropäische regelung in der Mache, die aber noch nicht aktiv ist. Demnach werden Verstöße über 75 EUR von den Behörden des Heimatlandes vollstreckt und die Kohle bleibt auch in diesem Land dann..
Hier müßte also ein Brief vom eigenen Landratsamt oder so kommen, mit dem der Verstoß in der Schweiz geahndet wird.

Darüber hinaus kann es, wie z.B. wie mit Österreich bilaterale Vereinbarungen geben.

Sofern es die nicht gibt und das o.a. Gesetz noch nicht in Kraft ist, kann eine Nichtzahlung nur Ärger bei der Wiedereinreise machen. Eine rechtliche Handhabe haben die Ausländischen Behörden in .de nicht. Und gemäß Grundgesetz darfste auch nicht ausgeliefert werden

Bang Olafson

Mit dem letzten Satz wäre ich vorsichtig, im Grudgesetz steht, dass die Auslieferung in einen Mitgliedstaat der EU, in dem Rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind problemlos ist!

Und nicht nur Fahrzeug wechseln, sondern am besten auch den Pass, aber gerade das Fahrzeug, in der Schweiz gibt es ja sogar noch Grenzkontrollen, in allen anderen Ländern wird man direkt nach der Grenze heraus gewunken, Holland verhaftet Leute wie dich und enteignet das Fahrzeug als Tatwaffe. Bei sowas werden die Staaten leicht böse, da ist vorsicht geboten.
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  #6 (permalink)  
Alt 27.12.2006, 21:29
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AW: Falschparken in Schweiz - Betreibung in Dtld.?

Ich hab gerade noch mal nachgeschlagen...

GG Art 16

(2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden.

ich glaube, da steht nix von "außer EU"
Wie sieht das zum Beispiel mit den ganzen Altnazis aus, die in Italien rechtskräftig aufgrund von Kriegsverbrechen nach WWII verurteilt wurden, aber heute ihren Lebensabend in Deutschland genießen (und zwar nicht hinter Gittern)? Scheinbar funktioniert das mit der Nichtauslieferung ganz prima...

Und zu dem anderen...

Bei der Einreise in die anderen Schengenstaaten wird regelmäßig keine Personenkontrolle gemacht, daher ist es recht unwahrscheinlich, daß man hier aufgrund eines nicht bezahlten Parktickets aufliegt...
"Gefährlicher" ist m.M.n. die Einreise mit dem gleichen Fahrzeug... wenn das Kennzeichen in irgendeinem z.B. holländischem Fahndungscomputer steckt, hat man natürlich gute Chancen herausgewunken zu werden... mit allen Konsequenzen...

OK.. In die Schweiz gibt es noch Personenkontrollen...
Inwieweit man hier mit einem unbezahlten Parkköllchen in Probleme geraten kann, kann ich nicht beurteilen...

Hat hier jemand mal Erfahrungen gesammelt oder kann mal einen Feldtest machen?
Also sich in .. sagen wir den Niederlanden ... beim Haschischkaufen ein Parkknöllchen verpassen lassen und es nicht bezahlen und das Land wieder verlassen....
Dann nach sagen wir 3 Monaten wieder einreisen... Wenn man nicht sofort rausgefischt wird.. vielleicht mal einen Rotlichtverstoß begehen.. oder so...
Mal sehen, ob die sich noch an das Parkticket erinnern..
Freiwillige?

mfg

Bang Olafson
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  #7 (permalink)  
Alt 28.12.2006, 00:53
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AW: Falschparken in Schweiz - Betreibung in Dtld.?

Zitat:
Zitat von Bang Olafson
Ich hab gerade noch mal nachgeschlagen...

GG Art 16

(2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden.

ich glaube, da steht nix von "außer EU"
Wie sieht das zum Beispiel mit den ganzen Altnazis aus, die in Italien rechtskräftig aufgrund von Kriegsverbrechen nach WWII verurteilt wurden, aber heute ihren Lebensabend in Deutschland genießen (und zwar nicht hinter Gittern)? Scheinbar funktioniert das mit der Nichtauslieferung ganz prima...
[...]
Bei mir steht noch Satz 2:
Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind.

Und in der EU sind per Definition rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt..
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  #8 (permalink)  
Alt 28.12.2006, 21:00
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AW: Falschparken in Schweiz - Betreibung in Dtld.?

Hast natürlich recht... in meiner Version des GG war der zweite Satz noch nicht drinnen...

Allerdings ist es mehr als zweifelhaft, ob eine Auslieferung in ein EU Land wegen eines unbezahlten Parkknöllchen angemessen ist.
Da die Schweiz nicht Teil der EU ist, käme hier nur die Überstellung an den Internationalen Gerichtshof in frage
Das würde ich gern mal in der Tagesschau sehen Ich glaube, kein Deutscher würde es jemals wieder wagen, im Ausland die Straßenregeln zu mißachten :P

Interessante Frage, die sich jetzt ergibt, ist allerdings, ob die Altnazis, die in z.B. Italien in Abwesenheit verurteilt worden sind, sich noch immer auf die alte Fassung des GG berufen können?
Was passiert, wenn ein Land, daß ein Ausliefrungsersuchen gestellt hat, aber bisher aufgrund des Grundgesetzes abgeblitzt ist, Mitglied der EU wird?

mfg

Bang Olafson
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  #9 (permalink)  
Alt 06.01.2007, 23:55
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AW: Falschparken in Schweiz - Betreibung in Dtld.?

Internationaler Gerichtshof für VerkehrsOrdnungswidrigkeiten?
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  #10 (permalink)  
Alt 07.01.2007, 09:52
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AW: Falschparken in Schweiz - Betreibung in Dtld.?

Es dreht sich hier doch überhaupt nicht um das Thema Auslieferung, sondern um ein Park-Knöllchen.
Auch ist die Schweiz nicht das Land, in das man zum Kiffen fährt.

Fakt ist, dass die Schweizer Behörden die Personen- und Fahrzeugdaten in ihren Systemen gespeichert lassen und sich die betreffende Person zukünftig nicht mehr in der Schweiz erwischen lassen sollte.

Aber das mit dem Internationalen Gerichtshof gefällt mir auch sehr gut
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