Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Dies ist eine Diskussion zu Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte innerhalb des Forums Europarecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 26.12.2008, 22:04
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Dec 2008
Beiträge: 3
Keine Wertung, Christ. Rebner hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Christ. Rebner hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Christ. Rebner hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Christ. Rebner hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Christ. Rebner hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Christ. Rebner hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Christ. Rebner hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Christ. Rebner hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Christ. Rebner hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Christ. Rebner hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Wenn nun ein Firmenchef nach Compliance-Mitteilung durch Kündigung Beweise beschlagnahmt und der Angestellte sich nicht klagen traut, weil seine Familie bedrängt wird, die 3-Wochen-, halb-Jahres- und drei-Jahres-Frist verstrichen sind: kann der dann den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Anspruch nehmen, wenn Einwände aufgrund des soeben geschilderten Sachverhaltes in Deutschland nicht berücksichtigt wurden?

Wie macht man so etwas und wer zahlt die Gerichts- oder Anwaltkosten, gibt es Hilfe-Vereine an die man sich bei Menschenrechts-Verletzungen wenden kann?

Muss man Beschwerde irgendwo im Inland einlegen?



Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 26.12.2008, 23:56
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2004
Beiträge: 6.943
95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)  
AW: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Ich versteh zwar den Sachverhalt nicht, aber es ist der innerstaatliche Rechtsweg auszuschöpfen. Dazu zählen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und Verfassungsbeschwerde.

Ich würde übrigens keinen Cent auf die Erfolgsaussichten dieser Beschwerde geben.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 30.12.2008, 13:35
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Dec 2008
Beiträge: 3
Keine Wertung, Christ. Rebner hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Christ. Rebner hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Christ. Rebner hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Christ. Rebner hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Christ. Rebner hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Christ. Rebner hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Christ. Rebner hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Christ. Rebner hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Christ. Rebner hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Christ. Rebner hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Zitat:
Zitat von Clown
Ich versteh zwar den Sachverhalt nicht, aber es ist der innerstaatliche Rechtsweg auszuschöpfen. Dazu zählen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und Verfassungsbeschwerde.

Ich würde übrigens keinen Cent auf die Erfolgsaussichten dieser Beschwerde geben.
Danke, Clown.

Kein Cent auf die Erfolgsaussichten gibt kein Gericht bevor es zur Beschwerde beim EMGR kommt: ich zitiere: "März 2002 Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde ("keine grundsätzliche Bedeutung").
Der EGMR hat Vera Stein am 16.6.2005 das Recht zurückgegeben und zugleich die Bundesrepublik erstmalig wegen Menschenrechtsverletzungen ... verurteilt.! http://www.die-bpe.de/vera_stein.htm
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 05.01.2009, 01:49
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Dec 2008
Beiträge: 3
Keine Wertung, Christ. Rebner hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Christ. Rebner hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Christ. Rebner hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Christ. Rebner hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Christ. Rebner hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Christ. Rebner hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Christ. Rebner hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Christ. Rebner hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Christ. Rebner hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Christ. Rebner hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Es könnte so sein, mal annehmen: Chef wird Compliance-Mitteilung gemacht. Zugang zu Zeugen und Beweisen gesperrt. Mitglied der Familie bittet, den Fall ruhen zu lassen nachdem ihm von der Firma "Privatbesuch" in Aussicht gestellt wurde.

Familienmitglied wurde von Mitarbeiter des Weißen Rings geraten, nicht das Risiko einerrücksichtslosen Vorladung einzugehen.

So soll Einschüchterung aber nicht zur Folge haben, dass unrecht unterdrückten Compliance-Meldungen in dieser Firma gar nicht mehr im Rahmen der arbeitsvertraglichen Verpflichtung Rechnung getragen wird.

Gut so oder besser ausführlich?

Danke!
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Gesucht: Richterin oder Richter für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Nachrichten: Personalien und Kanzleinews 23.11.2009 10:43
DZA Vortragsreihe - 17.01.2008 - 17:30 - Menschenrechte in Pflege und Pflegewissenschaft - Dr. Valentin Aichele, L.L.M. (Deutsches Institut für Menschenrechte) Nachrichten: Wissenschaft 18.12.2007 12:00
"Probleme der Individualbeschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte" Nachrichten: Wissenschaft 21.11.2007 13:00
Europäischer Kulturdialog: Der Wohlfahrtsstaat - ein europäischer Identitätsmarker? Nachrichten: Wissenschaft 15.11.2007 15:00
60 Jahre UN und Internationaler Gerichtshof Nachrichten: Wissenschaft 06.07.2005 10:00





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Europarecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN