Dies ist eine Diskussion zu Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte innerhalb des Forums Europarecht
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| Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte Wenn nun ein Firmenchef nach Compliance-Mitteilung durch Kündigung Beweise beschlagnahmt und der Angestellte sich nicht klagen traut, weil seine Familie bedrängt wird, die 3-Wochen-, halb-Jahres- und drei-Jahres-Frist verstrichen sind: kann der dann den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Anspruch nehmen, wenn Einwände aufgrund des soeben geschilderten Sachverhaltes in Deutschland nicht berücksichtigt wurden?Wie macht man so etwas und wer zahlt die Gerichts- oder Anwaltkosten, gibt es Hilfe-Vereine an die man sich bei Menschenrechts-Verletzungen wenden kann? Muss man Beschwerde irgendwo im Inland einlegen? ![]() |
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| AW: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte Ich versteh zwar den Sachverhalt nicht, aber es ist der innerstaatliche Rechtsweg auszuschöpfen. Dazu zählen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und Verfassungsbeschwerde. Ich würde übrigens keinen Cent auf die Erfolgsaussichten dieser Beschwerde geben. |
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| AW: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte Zitat:
Kein Cent auf die Erfolgsaussichten gibt kein Gericht bevor es zur Beschwerde beim EMGR kommt: ich zitiere: "März 2002 Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde ("keine grundsätzliche Bedeutung"). Der EGMR hat Vera Stein am 16.6.2005 das Recht zurückgegeben und zugleich die Bundesrepublik erstmalig wegen Menschenrechtsverletzungen ... verurteilt.! http://www.die-bpe.de/vera_stein.htm |
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| AW: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte Es könnte so sein, mal annehmen: Chef wird Compliance-Mitteilung gemacht. Zugang zu Zeugen und Beweisen gesperrt. Mitglied der Familie bittet, den Fall ruhen zu lassen nachdem ihm von der Firma "Privatbesuch" in Aussicht gestellt wurde. Familienmitglied wurde von Mitarbeiter des Weißen Rings geraten, nicht das Risiko einerrücksichtslosen Vorladung einzugehen. So soll Einschüchterung aber nicht zur Folge haben, dass unrecht unterdrückten Compliance-Meldungen in dieser Firma gar nicht mehr im Rahmen der arbeitsvertraglichen Verpflichtung Rechnung getragen wird. Gut so oder besser ausführlich? Danke! |
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