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EUGH vs BGH

Dies ist eine Diskussion zu EUGH vs BGH innerhalb des Forums Europarecht

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Alt 06.05.2012, 02:22
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EUGH vs BGH

Hallo,

eher sporadisch und ohne Paradebeispiel meine Frage, ob denn nun der EUGH oder der BGH im deutschen Recht das letzte Wort hat.

Es gibt ja Verträge, welche seitens der Regierung geschlossen werden, und sofort in nationales Recht übergehen und nicht erst in jenes "gegossen" werden müssen; letztes Beispiel wohl der Datenschutz.

Was wäre, wenn deutsche Regierungsvertreter ein solches Gesetz der EU verabschieden, welches jedoch gegen das GG verstoßen würde. Würde das BGH dieses revidieren und für ungültig erklären lassen? Oder würde es diesen Fall an den EUGH weitergeben, welcher dann womöglich gegen das GG entscheiden würde?
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Alt 08.05.2012, 08:38
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AW: EUGH vs BGH

Es besteht generell ein sog. Anwendungsvorrang des EU-Rechts. Handelt es sich um eine Verordnung, so gilt sie unmittelbar und geht dem deutschen Recht jedenfalls dann vor, wenn der Sachverhalt einen europarechtlichen (grezüberschreitenden) Bezug aufweist. Bei rein inländischem Sachverhalt kann das inländische Recht witerhin angewendet werden. Dies ist das Prinzip des Anwendungsvorrangs: das EU-Recht geht vor, das (gegensätzliche) deutsche Recht ist aber nicht unwirksam, sondern gilt für "interne" Sachverhalte weiter. Im Übrigen: das gesamte EU-Recht muss nunmehr der europäischen Grundrechte-Charta entsprechen, so dass ein gravierender Verstoß gegen das GG wohl eher theoretischer Natur ist.
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