Dies ist eine Diskussion zu EU-Recht: in einem Staat Arzneimittel, in anderem Staat Nahrungsergänzungsmittel ??? innerhalb des Forums Europarecht
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![]() lese gerade im AMG, NemV u.a. , habe aber als Fachfremde eine allgemeine (nicht fallbezogende) Frage, die das Europarecht betrifft. Daher probiere ich es hier mal: Kann unter Beachtung geltenden Rechts eine „Substanz“, in einem EU-Mitgliedstaat als Arzneimittel zugelassen werden/sein und in einem anderen EU-Mitgliedstaat ein Nahrungsergänzungsmittel darstellen? Über einen zielführenden Lesetipp (?) zur Beantwortung dieser Frage bin ich sehr dankbar. Viele Grüße Maris |
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| AW: EU-Recht: in einem Staat Arzneimittel, in anderem Staat Nahrungsergänzungsmittel ??? Heyy, Du bist mir hier in diesem Themenbereich doch schon mal aufgefallen... ![]() lies mal hier: http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steue...uhr/index.html http://aging-und-praevention.de/nahr...hru-t6979.html und melde Dich, wenn Du mehr brauchst. Ich hatte auch mal solche Präparate in Petto, aber...der Alzheimer...oder der Urlaubsmangel.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: EU-Recht: in einem Staat Arzneimittel, in anderem Staat Nahrungsergänzungsmittel ??? Hallo Humungus, Vielen Dank! Ja ja, ich durchleide noch immer das Nebenfach Recht in meinem nebenberuflichen Fernstudium in Health Management. Nachdem die Apotheke-können-wir-nicht-ausgliedern-Aufgabe überstanden ist, habe ich meinen Hausarbeiten-Freischuß zu einem Fremdbesitz-Apotheken-Urteil leider verballert. Meine Begründung, dass der Vergleich zu einem Optiker zu sehr hinkte, wo es doch bessere Vergleiche gibt, wurde von der Tutorin leider nicht geteilt und ich hatte auch zu wenige Gesetzesquellen aufgezählt. Nun gut, noch zwei Themen dann ist das Modul hoffentlich geschafft. (erwische eben immer Apothekenthemen; was gäb´ich für persönlichkeitsrecht oder arztrecht) Nochmals vielen Dank und viele Grüße Marissa ;-))) |
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| AW: EU-Recht: in einem Staat Arzneimittel, in anderem Staat Nahrungsergänzungsmittel ??? Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: EU-Recht: in einem Staat Arzneimittel, in anderem Staat Nahrungsergänzungsmittel ??? Also ich habe Tag mit o.g. Thema durchgeschwitzt. So wie ich´s derzeit verstanden habe, wäre es möglich in einem EU.Mitgliedstaat ein Nahrungsergänzungsmittel und in Deutschland (oder anderem EU-Staat) ein Arzneimittel vorliegen zu haben. Die Ausgangsituation war eine Anklage des VSW gegen einen niederländischen Versandhandel. Völlig frustran ist dann aber die Revision zum BGH Urteil vom 6.5.2004 - I ZR 275/ 01. Anfangs kommt man ja noch mit: ein Berufungsgericht begründet, warum ein paar niederländische Muskelaufbaupräparate in D Arzneimittel sind. Toll. Das haben sie aber wohl ohne Sachverständigen verhandelt und werden durch die Revision gerügt. Auf den letzten beiden Seiten werden demnach die meisten zuvor getroffenen Aussagen zurück genommen. Letztlich bleibt nur, dass der Kläger zur Klage berechtigt war. --Mein Test ergab: ich könnte heute alle aufgeführten Präparate bei konventionellen Versandfirmen in Deutschland beziehen. Dort werden sie teilweise mit Zusatz „anabolic“ aufgeführt. Die Dosierung ist teilweise ein Vielfaches des Physiologischen - dennoch keine Arzneimittel. DAS treibt einen doch in den Wahnsinn. Also sind diese Muskelaufbaupräparate (durch Schlampigkeit des Gerichts ohne Sachverständigen zu arbeiten; aber dieses Mal schreib´ich sowas nicht) weiterhin keine Arzneimittel und dann besteht ja auch keine Differenz zum EU-Ausland. Also Morgen versuche ich Urteile und erfolgreich begründete Bestimmungen nach 2004 zu finden. --Falls Dir noch eine aktuellere Entscheidung bekannt ist...wäre da noch ein Tipp toll. Viele Grüße Marissa |
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| AW: EU-Recht: in einem Staat Arzneimittel, in anderem Staat Nahrungsergänzungsmittel ??? Ich muss mir das Urteil erst einmal durchlesen. Da ich aber in den aktuellen pharmakologischen Streitigkeiten nicht firm bin...weiß noch jemand mehr? Im Übrigen empfiehlt es sich, in solchen Dingen auch mal beim Bundesverband der Apotheker nachzufragen. Da gibts bestimmt den einen oder anderen Rechtsexperten. http://www.apothekerverband-bvda.de/2.0.html Alternative: Apothekenportal, wobei das eher praktisch orientiert scheint: http://www.deutschesapothekenportal....1_kontakt.html Hey, und was ist mit dem BfARM?
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| arzneimittel, nahrungsergänzungsmittel, zulassung eu |
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