Dies ist eine Diskussion zu EU-Gütezeichen "geschützte geografische Angabe" - richtiges Verhalten? innerhalb des Forums Europarecht
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| EU-Gütezeichen "geschützte geografische Angabe" - richtiges Verhalten? ich habe vor kurzer Zeit gelesen, dass es Pflanzen gibt, die durch das EU-Gütezeichen "geschützte geografische Angabe" (g.g.A). geschützt sind. Deshalb würde mich der Fall interessieren, wenn eine Person aus einem anderen Bundesland, solche Pflanzen verkaufen würde? - Die sortenreine Mutterpflanze würde aber aus dem zugelassenen Herkunftsgebiet bezogen. - In einem anderen Bundesland würden dann nur die nachwachsenden Triebe (Schnittlinge/Stecklinge - 1:1 Klone) abgeschnitten und in Blumentöpfe gepflanzt werden. Diese würden dann zum Verkauf stehen. Die Erzeugung findet meiner Ansicht nach im Herkunftsgebiet statt, weil die Pflanzen dort ausgesät werden und die Mutterpflanze von dort stammt. Deshalb dürfte doch theoretisch kein Verstoß gegen das g.g.A vorliegen? Es würde mich sehr interessieren, wie eure Ansicht von diesem Thema ist. (darf die Gattung der Pflanze genannt werden bzw. würde dies helfen?) Freundliche Grüße Lars |
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| AW: EU-Gütezeichen "geschützte geografische Angabe" - richtiges Verhalten? Zitat:
Das EU-Gütezeichen Geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) garantiert, dass die Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung eines Erzeugnisses in einem bestimmten geografischen Gebiet nach einem anerkannten und festgelegten Verfahren erfolgt ist. (...) Das Gütezeichen Geschützte geografische Angabe (g.g.A.) soll eine Verbindung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel mit dem Herkunftsgebiet dokumentieren, wobei nur eine der Produktionsstufen – also Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung – im Herkunftsgebiet durchlaufen worden sein muss. (...) Das Gütezeichen Garantiert traditionelle Spezialitäten (g.t.S.) bezieht sich nicht auf einen geografischen Ursprung, sondern hebt die traditionelle Zusammensetzung des Produkts oder ein traditionelles Herstellungs- und/oder Verarbeitungsverfahren hervor. Der Produktionsprozess ist an kein Gebiet gebunden (...) http://www.bmelv.de/SharedDocs/Stand...ichnungen.html Zitat:
Es könnte auch fraglich sein, ob die Aufzucht einer Blumentopfpflanze aus Trieben einer Mutterpflanze lediglich als "Herstellung" angesehen werden dürfte, in Differenzierung zur Produktionsstufe "Erzeugung", welche dann lediglich das "Heranziehen der Mutterpflanze aus einem Samenkorn" umfassen würde, sodaß es für die Kennzeichnung des Erzeugnisses Blumentopfpflanze mit der geschützten geographischen Angabe ( g.g.A.) genügen könnte, daß die Mutterpflanze in der angegebenen Region herangezogen wurde. .... Strenggenommen wird auf diese Weise eine Verbraucherirreführung "gesetzlich" erlaubt: Beispielsweise dürfen auch Gurken, die weder aus Deutschland, geschweige denn aus dem Spreewald stammen, noch dort hergestellt wurden, unter der geschützten geographischen Bezeichnung "Spreewälder Gurken" verkauft werden. Der verbrauchertäuschende Trick funktioniert so: Die traditionell als "Spreewald" bezeichnete geographische Region wurde einfach durch den ( um ein Vielfaches größeren ) Bereich "Wirtschaftsraum Spreewald" ersetzt http://www.spreewaldverein.de/?page_id=6 und im Antragsverfahren zur Genehmigung der geschützten geographischen Angabe wurden "ausländische" Gurken zu Spreewaldgurken gemacht, sofern nur höchstens 30% "ausländische" Gurken mit mindesten 70% Gurken aus dem Kunstgebiet "Wirtschaftsraum Spreewald" gestreckt werden: Zitat:
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