Dies ist eine Diskussion zu Einstweilige Anordnung durch VG auf Europaebene innerhalb des Forums Europarecht
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| Einstweilige Anordnung durch VG auf Europaebene wie sieht der Aufbau bei folgender Konstellation aus: A beantragt eine einstweilige Anordnung vor einem (deutschen) VG. Die Ermächtigungsgrundlage für das hoheitliche Handeln ist jedoch eine EG-Verordnung (Es wird ausdrücklich Rechtsschutz vor dem deutschen VG verlangt). Die Zulässigkeit ist noch halbwegs nachvollziehbar, aber wie baut man die Begründetheit auf? Da es sich ja um Gemeinschaftsrecht handelt, muss ja das Gericht Zweifel an der Gültigkeit des Gemeinschaftsaktes haben. Kommt dieser Punkt unter "Bestehen des Anordordnungsanpsruchs"? Oder wird das Schema, das man für den § 123 VwGO hat komplett verändert? Habe bis jetzt in der Literatur noch nichts zu dem Aufbau eines solchen Falls gelesen. |
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