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Einfuhr mehrerer Mobilfunkgeräte aus UK (nicht gewerblich)

Dies ist eine Diskussion zu Einfuhr mehrerer Mobilfunkgeräte aus UK (nicht gewerblich) innerhalb des Forums Europarecht

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  #1 (permalink)  
Alt 30.06.2010, 16:58
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Einfuhr mehrerer Mobilfunkgeräte aus UK (nicht gewerblich)

Hallo liebes Forum,

Ich hoffe es ist das richtige Forum.
Mal angenommen es gäbe ein bestimmtes Mobilfunkgerät, welches in UK deutlich günstiger zu bekommen ist als hier in Deutschland.
Fünf Kollegen würden sich zusammen tun, damit einer von ihnen nach England reist um 5 Stück dieses Gerätes zu kaufen. Die Reisekosten sind niedrig und werden dann auch durch 5 geteilt. So erwerben sie alle das gleiche Gerät günstig.
Dieser eine "auserwählte" dürfte nach England fliegen, die Geräte kaufen und am nächsten Morgen wieder zurückfliegen. Ich weiß, dass es innerhalb der EU ja abgabefrei möglich ist. NUR ... gäbe es bei einer möglichen Kontrolle durch Zollbeamte irgendwelche Probleme, da 5 Geräte eindeutig nicht für den Eigengebrauch sind. Könnte man dabei eventuell irgendwie Probleme bekommen, indem man verdächtigt wird die Geräte mit gewerblicher Absicht einzuführen ?
Oder ist es sogar möglich gewerblich die Geräte ohne Anmeldung einzuführen ? Wobei es sich aber in diesem fiktiven Beispiel eindeutig um eine private Einführung handelt. Einführende Person hat kein solches Gewerbe.

VIELEN DANK für alle Antworten.
MFG
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  #2 (permalink)  
Alt 11.08.2010, 18:13
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AW: Einfuhr mehrerer Mobilfunkgeräte aus UK (nicht gewerblich)

Hallo,

sehe ich keine Probleme, wenn es keine Zollfreie Zone ist.

"Reisende können aus jedem Mitgliedstaat der EG Waren abgabenfrei und ohne Zollformalitäten nach Deutschland mitbringen.
Voraussetzung ist jedoch, dass diese Waren
nicht aus einem der zoll- oder steuerrechtlichen Sondergebiete mitgebracht werden,
weder zum Handel noch zur gewerblichen Verwendung bestimmt sind,
keinen Verboten und Beschränkungen der Ein- oder Durchfuhr unterliegen.
Manchmal werden allerdings Waren in so großen Mengen mitgebracht, so dass eine rein private Verwendung zweifelhaft erscheinen muss. Zur Abgrenzung des gewerblichen Verkehrs vom privaten Reiseverkehr gelten in diesen Fällen im innergemeinschaftlichen Reiseverkehr bestimmte Richtmengen. Diese Richtmengen sowie weitere Informationen finden Sie im Bereich "Reisen innerhalb der EG"."

http://www.zoll.de/faq/reiseverkehr/...html#einreise1

Grüsse
Dieter
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einfuhr, england, handy, zoll

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