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eigentum im europäischen ausland verteidigen

Dies ist eine Diskussion zu eigentum im europäischen ausland verteidigen innerhalb des Forums Europarecht

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Alt 30.05.2009, 00:54
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eigentum im europäischen ausland verteidigen

Guten morgen,

Folgender sachverhalt aus diesem Thema: http://www.juraforum.de/forum/t268473/s.html

Situation:
Die Situation ist die folgende das Opfer(O) wird vom Täter(T) auf der Straße angesprochen.
T ist zwar unbewaffnet, aber O ist ihm körperlich unterlegen. T entreisst O einen Wertgegenstand und begibt sich danach auf die Flucht.

Frage:
-Darf das Opfer handgreiflich werden, um seinen Wertgegenstand zurückzuerlangen?

Was in deutschland möglich ist wurde da abgearbeitet. Nun der fall im europäischen ausland.

Wie darf das opfer handeln? gibts da einheitliche regelungen?

Ein zweiter Fall wäre wenn ein Polizist im Europäischen Ausland den führerschein bei der kontrolle ohne Grund einsteckt und verschwinden will (ich weiß seltener fall aber es kommt vor) was darf der führerscheininhaber machen? darf er den polizisten dran hindern zu verschwinden?

Vielen Dank für die antworten

Gruß Turbobergi
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