
12.10.2008, 15:59
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| Ehevertrag und EU-Vertrag Innerhalb der EU werden Eheverträge momentan nur in dem Land anerkannt, in dem die Scheidung stattfindet. Sind die Vermögen jedoch über mehrere EU-Staaten verstreut, wendet jeder EU- Staat sein eigenes Recht an, um nach oder während der Scheidung die Vermögensbestandteile trotz im Ehevertrag vereinbarter Gütertrennung den Ehepartnern zuzuordnen. Wird der neue EU- Vertrag hier Abhilfe bringen? Muss die in Staat A vereinbarte Gütertrennung dann auch im Staat B anerkannt werden? Oder kurz formuliert: Werden Eheverträge nach Ratifizierung des EU-Vertrages EU-weit anerkannt? |