Dies ist eine Diskussion zu EG_Richtlinie innerhalb des Forums Europarecht
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| Die Umsetzung der EG-Richtlinien in nationales Recht ist ja im Artikel 189 Abs. 2 EGV geregelt. Gibt es eine Reglung wie die Umsetzung zu erfolgen hat? Kann also jedes europäische Land selbst bestimmen inwieweit gewisse Grenzwerte überschritten werden, oder gibt es gar eine Reglung über eine unterschiedliche Einführung von Richtlinien? Z.B. müssen einige Richtlinien 1:1 übrenommen und andere können, in einem gewissen Rahmen, von den europäischen Mitgliedstaaten geändert werden. Ist sowas möglich? Wenn ja, gibt es eine Reglung dazu? Vielen Dank, Feli |
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