Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

EG- Richtlinie…

Dies ist eine Diskussion zu EG- Richtlinie… innerhalb des Forums Europarecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 10.02.2009, 13:27
Boardneuling
 
Registriert seit: Feb 2009
Beiträge: 12
Keine Wertung, frechdachs1030 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, frechdachs1030 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, frechdachs1030 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, frechdachs1030 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, frechdachs1030 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, frechdachs1030 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, frechdachs1030 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, frechdachs1030 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, frechdachs1030 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, frechdachs1030 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
EG- Richtlinie…

Hallo,

schreibe morgen in Methodenlehre eine Klausur. Es taucht fast immer die gleiche Frage zum Thema Richtlinienauslegung auf.

Richtlinien:
"Arbeitsverhälnisse dürfen nur mit Befristung abgeschlossen werden, wenn es dafür einen sachlichen Grund gibt"

BGB:
"Arbeitsverträge dürfen nur aus sachlichem Grund befristet werden. Satz 1 gilt nicht für Arbeitnehmer über 52 Jahre"


Ein Arbeitsrichter prüft einen befristeten Arbeitsvertrag eines über 52 Jahren alten Arbeiter.

In der Klausur wird immer als richtig angestrichen: Der Arbeitsrichter kann die Norm dem EuGH vorlegen. Dieser entscheidet, ob das deutsche Gesetz mit der Richtlinie vereinbar ist.
Stimmt das? Nach Art. 234 EGV ist der EuGH doch nur für Auslegung von Gemeinschaftsrecht zuständig und prüft deshalb nicht die Vereinbarkeit von nationalem Recht mit Gemeinschaftsrecht.
Was sollte ich bei so einer Frage in der Klausur schreiben?
Mit Zitat antworten


Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht






Lexikon

Gesetze

Anwälte für Europarecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN