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EG Primär- / Sekundärrecht??

Dies ist eine Diskussion zu EG Primär- / Sekundärrecht?? innerhalb des Forums Europarecht

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Alt 03.09.2008, 19:47
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Exclamation EG Primär- / Sekundärrecht??

Hi, leider ist Europarecht so gar nicht meine Stärke deswegen meine, etwas komischen, Fragen:

1. Was genau beinhalteet das EG - Sekundärrecht
2. was genau das EG- Primärrecht?


bin für jede Hilfe dankbar.
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  #2 (permalink)  
Alt 03.09.2008, 21:37
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AW: EG Primär- / Sekundärrecht??

Kurz ungefähr:

Das Primärrecht sind die Verträge, die die europäischen Institutionen mit ihren Organen, Verfahren und Grundsätzen konstituieren, d.h. die "Römischen Verträge" (EGKS-, EG- und Euratom-Vertrag), die Einheitliche Europäische Akte, die Verträge von Maastricht, Amsterdam, Nizza...... . Die EU-Verfassung bzw. der Lissaboner Vertrag würden dazugehören, wären sie in Kraft getreten.

Das Sekundärrecht ist das von der EG (EWG, EGKS, EAG) bzw. der EU erlassene Recht (Verordnungen, Richtlinien).

s.a. http://de.wikipedia.org/wiki/Europar...im.C3.A4rrecht
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