Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

EG 765/2008 und Privatimport beim deutschen Zoll

Dies ist eine Diskussion zu EG 765/2008 und Privatimport beim deutschen Zoll innerhalb des Forums Europarecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 10.07.2011, 21:43
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jul 2011
Beiträge: 4
Keine Wertung, comicflyer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, comicflyer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, comicflyer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, comicflyer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, comicflyer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, comicflyer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, comicflyer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, comicflyer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, comicflyer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, comicflyer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
EG 765/2008 und Privatimport beim deutschen Zoll

Hallo Allerseits,

ich weiß nicht, ob ich in dieser Abteilung richtig bin, denke aber schon, weil es sich auch um die Durchführung einer EG-Richtlinie handelt. Auch mit der Suche bin ich nach Zoll, Einfuhr, Privatimport und 765/2008 nicht fündig geworden.

In einem Modellbauforum wird zZt folgender Fall heiß diskutiert:
Privater Import zur Eigennutzung von Lipo-Akkus in Baden-Württemberg.
Zoll stellt die Akkus sicher, zur Überprüfung der Konformität mit der EG-Richtlinie Nr. 765/2008
Zur Prüfung kommt ein Beamter des Reg-Präs BW und stellt folgende Mängel fest (Kurzform):
1. Fehlender Name des Herstellers oder Einführers
2. zu Unrecht angebrachtes CE-Zeichen
3. fehlende Warnhinweise/Bedienungsanleitung in deutscher Sprache
Den kompletten Brief kann man hier nachlesen:
http://img89.imageshack.us/img89/3595/regprae1.jpg
http://img14.imageshack.us/img14/9199/regprae2.jpg
Ergebnis: Akkus sollen zurückgesendet oder vernichtet werden.
Der Einführer entscheidet sich für Rücksendung.

Meine Meinung dazu:
Grundsätzlich bin ich der Meinung, daß die EG 765/2008 hier gar nicht angewendet werden kann, weil es sich um einen privaten Import handelt und gar keine Vermarktung auf dem D/EU-Markt vorgesehen oder zu vermuten ist. Zu und in dieser EG-Richtlinie wird doch überall auf Handel, Vermarktung und Gewerbe Bezug genommen, zB:
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steue...eit/index.html
http://www.it-recht-kanzlei.de/ce-ke...heinigung.html
Auch in der EG-Richtlinie selber wird unter Artikel 2 genau definiert, wann es sich um wen handelt.

Weiterhin wurde der Einführer/Importeur doch angeschrieben und stand direkt vor dem Zollbeamten, wieso war der dann nicht bekannt.
Die Chinesen behaupten ja, "CE" bedeute "China Export". Wie auch immer... Eine Konformitätserklärung und ein CE-Zeichen wird ja sowieso nur bei entgeltlicher/unentgeltlicher Weitergabe, also zB Anbieten auf dem Markt benötigt, vorher nicht.
Ebenso wird ja auch nur bei Weitergabe (Verkauf/verschenken) zum Schutz des Kunden eine Bedienungsanleitung oder ein Warnhinweis benötigt. Gilt also auch nur für Händler/Gewerbe.

Abschliessend meine Frage:
Ist die EG-Richtlinie Nr. 765/2008 auf den Privatmann anwendbar oder nicht?

Danke für klärende Antworten!

CU Eddy

PS: Achja, wichtig: Ich bin nicht der Betroffene! Ich wohne in NRW, da gibt es bisher diese Probleme nicht.
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 12.07.2011, 17:00
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Dec 2010
Ort: Darmstadt
Beiträge: 392
98% positive Bewertungen (392 Beiträge, 56 Bewertungen)98% positive Bewertungen (392 Beiträge, 56 Bewertungen)98% positive Bewertungen (392 Beiträge, 56 Bewertungen)98% positive Bewertungen (392 Beiträge, 56 Bewertungen)98% positive Bewertungen (392 Beiträge, 56 Bewertungen)98% positive Bewertungen (392 Beiträge, 56 Bewertungen)98% positive Bewertungen (392 Beiträge, 56 Bewertungen)98% positive Bewertungen (392 Beiträge, 56 Bewertungen)98% positive Bewertungen (392 Beiträge, 56 Bewertungen)98% positive Bewertungen (392 Beiträge, 56 Bewertungen)  
AW: EG 765/2008 und Privatimport beim deutschen Zoll

Die Anwendung der EU-VO und auch des Geräte-und Produktsicherheitsgesetzes setzt nicht voraus, dass das betr. Produkt auch nach Import im Inland weiter veräußert und in Verkehr gebracht werden soll. Die "Vermarktung" besteht vielmehr schon darin, dass das Produkt im EU-Raum aus einem Drittland eingeführt wurde. In § 2 Abs. 1des Geräte-und Produktsicherheitsgesetzes ist bereits bestimmt, dass auch Verbraucherprodukte als Produkte im Sinne dieses Gesetzes anzusehen sind. In § 2 Abs. 12 ist "Einführer" derjenige, der ein Produkt aus einem Drittland in den EU-Raum einführt oder dies veranlasst - mehr nicht! Diese gesetzliche Regelung, die mehrere EU-Richtlinien umsetzt und sinngemäß auch mit der Verordnung 765/2008 übereinstimmt, ist daher in ihrem Anwendungsbereich nicht zu eng auszulegen.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 12.07.2011, 17:59
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jul 2011
Beiträge: 4
Keine Wertung, comicflyer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, comicflyer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, comicflyer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, comicflyer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, comicflyer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, comicflyer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, comicflyer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, comicflyer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, comicflyer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, comicflyer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: EG 765/2008 und Privatimport beim deutschen Zoll

Zitat:
Die Anwendung der EU-VO und auch des Geräte-und Produktsicherheitsgesetzes setzt nicht voraus, dass das betr. Produkt auch nach Import im Inland weiter veräußert und in Verkehr gebracht werden soll. Die "Vermarktung" besteht vielmehr schon darin, dass das Produkt im EU-Raum aus einem Drittland eingeführt wurde.
Erstmal Dank für Deine Antwort, Backs!

Also hat die "Stiftung elektro-altgeräte register" gar nicht Recht, mit dem was die auf ihrer Seite schreiben:
Link: "In Verkehr bringen"
Zitat von dort:
Zitat:
Für den Eigenbedarf hergestellte oder importierte Elektro- und Elektronikgeräte gelten im Allgemeinen nicht als in den Verkehr gebracht, soweit die Geräte tatsächlich selbst genutzt und nicht gewerbsmäßig für den Vertrieb oder die Benutzung bereitgestellt werden sollen.
Die sollten doch ziemlich dicht am Geschehen sein?

Oder gibt es einen Unterschied zwischen "Inverkehrbringen" und "Vermarktung"?
Wie definiert sich der Unterschied genau?

Zitat:
Die "Vermarktung" besteht vielmehr schon darin, dass das Produkt im EU-Raum aus einem Drittland eingeführt wurde.
Also, ein privater Import zur Selbstnutzung ist eine Vermarktung?
Welchen Umstand bezeichnet denn dann die Begrifflichkeit "Inverkehrbringen"?
Du gestattest einem Normalbürger eine leichte Verwirrung...!?!?

Sorry für meine evtl. dumme Fragerei, aber ich selber bin ja nun gar nicht kundig...

CU Eddy

Geändert von comicflyer (12.07.2011 um 18:33 Uhr).
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 13.07.2011, 14:14
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jul 2011
Beiträge: 4
Keine Wertung, comicflyer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, comicflyer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, comicflyer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, comicflyer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, comicflyer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, comicflyer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, comicflyer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, comicflyer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, comicflyer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, comicflyer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: EG 765/2008 und Privatimport beim deutschen Zoll

Ähhhmmm, hüstel.....

Es ging in meiner Fragestellung um die Verweigerung des
Privaten Importes von Lipo-Akkus zur Selbstnutzung auf Grundlage der EG-Rtl 765/2008.

Es ging nicht um geschäfts-/gewerbsmäßige Einfuhr von Maschinen oder Baustoffen (GPSG)!

Meine Datenbankrecherche bei http://komnet.nrw.de kommt zu folgendem amtlichen Ergebnis:
Eine Einfuhr ist nur dann mit Inverkehrbringen gleichzusetzen, wenn die Importware (zB Maschine) im geschäftlichen Betrieb anderen Personen überlassen wird.
Nicht einmal das Importieren zur anschliessenden Vorbereitung auf den EU-Markt ist als Inverkehrbringen iS des GPSG anzusehen.

Vgl hier:
http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/cc...id=BAS&pid=NRW
und hier:
http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/cc...id=BAS&pid=NRW

Um wieviel weniger muß dann erst ein Privatimport zur Selbstnutzung ein Inverkehrbringen darstellen? Und der Unterschied von "Privat-" zu "Geschäftsimport" wurde bisher von allen Gesprächspartnern bejaht!!

Ich führe nämlich grad noch eine Telefonrecherche bei verschiedenen Ämtern und Ministerien durch, weil ich als Bundesbürger gerne Rechtsklarheit und -sicherheit haben möchte. Mir scheint aber trotz oder wegen der vielen Vorschriften, Richtlinien und Gesetze nicht nur hier mancher "Rechtskundler" überfordert
Das zeigt mir, wo man ganz schnell fehlinvestieren kann...


THX und Tschüss
Eddy
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 13.07.2011, 14:54
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jul 2011
Beiträge: 4
Keine Wertung, comicflyer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, comicflyer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, comicflyer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, comicflyer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, comicflyer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, comicflyer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, comicflyer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, comicflyer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, comicflyer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, comicflyer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: EG 765/2008 und Privatimport beim deutschen Zoll

Zitat:
Zitat von potatoefritz Beitrag anzeigen
§ 1 GPSG Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz gilt für das Inverkehrbringen und Ausstellen von Produkten ....

... ist nicht nur beschränkt auf Baumaschinen, hüstel.
Aber auf "geschäftsmäßig/gewerblich"!
Nix "Privat" und/oder "Akkus"...

Kann man aus der EG-Richtlinie zu Sportbooten nicht auch noch was hierher umbiegen?

Nochmal: der Zoll bezieht sich auf 765/2008 (siehe Briefe im 1. Post), nicht auf GPSG!
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Zoll-Verhalten beim grenzübergang mit Money Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht 21.04.2011 22:00
Arzneimittel beim zoll Medizinrecht 10.02.2011 08:10
Softairteile hängen beim Zoll fest! Waffenrecht 03.06.2008 16:11
Starke HFF-Gewächse beim Deutschen Filmpreis 2008 Nachrichten: Wissenschaft 02.04.2008 18:00
Steuern beim deutschen Zoll Steuerrecht 12.03.2007 19:36





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Europarecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN