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Diskriminierung - Onlineshop nur Bürger eines Staates dürfen Kaufen

Dies ist eine Diskussion zu Diskriminierung - Onlineshop nur Bürger eines Staates dürfen Kaufen innerhalb des Forums Europarecht

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  #1 (permalink)  
Alt 13.10.2008, 15:20
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Diskriminierung - Onlineshop nur Bürger eines Staates dürfen Kaufen

Hallo alle miteinander,

wäre es als diskriminierend anzusehen, wenn ein Onlineshop betreiber auf seiner Website erklärt, dass er zB nur an in Deutschland lebende Personen verkauft und nicht an zB Österreicher, weil ja da die Verbraucherschutzregeln des anderen Mitgliedsstaates auch noch beachtet werden müssen?

Ich bin der Meinung, dass es wenn die diskriminierung lediglich wegen den rechtlichen Nachteilen für den Verkäufer erfolgt nicht EU-Rechtskonform ist.
Anders wäre es zB wenn man sagt, dass man nicht auf Italienisch vewrkauft, weil man dann extra jemanden einstellen muss der die Sprache kann.
-->Richtig?

Jetzt ist es ja so, dass das Diskriminiserungsverbot ja gegen die Staaten und nciht gegen die Bürger gerichtet ist.
Also wäre es ein Shop der vom Staat selbst betrieben wird könnte die EU hier direkt sanktionieren - oder?

Grundsätzlich sind die Staaten aber auch dazu verpflichtet daruf aufzupassen, dass die jeweiligen Bürger sich an dieses Gesetz halten und es zumindest nicht offensichtlih nicht beachten.

Wäre es also jetzt zB für einen Konkurrenz-Shop ein (gültiger) Abmahngrund gegen solch einen Shop vorzugehen oder kann da nur der Staat einschreiten? Oder ist es gar völlig legal?

Würde mich echt freuen, wenn sich jemand die Zeit nimmt mich hier zu erleuchten

Liebe Grüße
Alex
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  #2 (permalink)  
Alt 13.10.2008, 15:27
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AW: Diskriminierung - Onlineshop nur Bürger eines Staates dürfen Kaufen

Das Verhalten ist diskriminierend, aber zulässig: Dem privaten Betreiber eines Shops ist es erlaubt, so viel zu diskriminieren, wie er will, alles andere wäre ein Eingriff in seine Berufsfreiheit.

Der Staat muss eben nicht darauf aufpassen, dass seine Bürger keinen diskriminieren (Anders ENTSCHIEDEN aht sich die EU im Bereich des Arbeitsrechts, aber das ist ja dann noch ein anderes paar Schuhe).
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Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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  #3 (permalink)  
Alt 13.10.2008, 16:20
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AW: Diskriminierung - Onlineshop nur Bürger eines Staates dürfen Kaufen

Zitat:
Zitat von Goldbart
Leben in D gar keine Österreicher?
Genau auf diese Formulierungen wollte ich beim Schreiben noch achten...hab ich wohl doch nicht gemacht

Ich dachte soetwas wie der folgende Fall dürfte auch auf solch eine Diskriminierung zutreffen:
http://www.berlinonline.de/berliner-...077/index.html

Irre ich mich da?

Hier konnte zwar direkt nichts unternommen werden. Frankreich hat aber eins auf den Deckel bekommen und hat sich dann eben etwas für die Bauern überlegt.

Klar, ein kleiner Onlineshop löst nie so etwas aus, aber trotzdem ist die öffensichtliche Diskriminierung ja nicht im Sinne der EU...

Es gilt ja auch - trotz Privatautonomie - dass man wenn man sonnst nicht selektiv ist auf einmal irgendwelche Leute grundlos vom Geschäft ausschließen kann. (Massengeschäfte)
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  #4 (permalink)  
Alt 13.10.2008, 16:38
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AW: Diskriminierung - Onlineshop nur Bürger eines Staates dürfen Kaufen

Zitat:
Zitat von BeneQ
2. lässt sich dieses Problem ganz einfach dadurch vermeiden, dass man in die AGB eine entsprechende Rechtswahlklausel einfügt.
Ich weis nicht ob 80/934/EWG noch anwendbar ist. Dort steht aber in Art 5, dass das Recht des Verbrauchers nicht so gekürzt werden darf, dass es unter dem Standard ist, den er in seinem Mitgliedsstaat hat.

Wäre also nicht möglich die Probleme zu umgehen.

Die hauptunterschiede sind dass es in D 14 Tage und in Ö 7 werktage Rücktrittsrecht gibt. Außerdem muss man in D vor der Vertragserklärung detailiert über das Rücktrittsrecht informiert werden. In Ö muss man nur informiert werden (ohne detailiert).
Es sind minimale Unterschiede, die aber bei einer Abmahnung doch eingies kosten können...
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  #5 (permalink)  
Alt 13.10.2008, 16:41
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AW: Diskriminierung - Onlineshop nur Bürger eines Staates dürfen Kaufen

Zitat:
Zitat von BeneQ
Ich würde hier eine Verletzung von § 19 Abs. 1 Nr. 1 AGG sehen. Einen sachlichen Grund iSd § 20 Abs. 1 AGG kann ich nicht erkennen, denn:
.
Dann erklär uns noch bitte, wieso das AGG hier überhaupt zur Anwendung kommen soll, § 2 AGG.
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  #6 (permalink)  
Alt 13.10.2008, 16:44
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AW: Diskriminierung - Onlineshop nur Bürger eines Staates dürfen Kaufen

Lies doch mal kurz Artikel 5 Absatz 2. So wie ich das verstehe darf ich mit dem Österreischischen Verbaucher nicht ausmachen, dassn aleine "mein" Deutsches Recht gilt, wenn der Verbaucher dadurch rechtlich schlechter dasteht, als wenn "sein" Recht gelten würde.

Habe das auch schon an den verschiedensten Stellen so gelesen...
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  #7 (permalink)  
Alt 14.10.2008, 12:53
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AW: Diskriminierung - Onlineshop nur Bürger eines Staates dürfen Kaufen

Zitat:
Zitat von Defendant
Das Verhalten ist diskriminierend, aber zulässig: Dem privaten Betreiber eines Shops ist es erlaubt, so viel zu diskriminieren, wie er will, alles andere wäre ein Eingriff in seine Berufsfreiheit.
Du solltest in einer ruhigen Stunde mal das AGG (Allgemeine Gleichstellungsgesetz) lesen...

Insbesondere:

§ 2 AGG Anwendungsbereich

(1) Benachteiligungen aus einem in § 1 genannten Grund sind nach Maßgabe dieses Gesetzes unzulässig in Bezug auf:

1.die Bedingungen, einschließlich Auswahlkriterien und Einstellungsbedingungen, für den Zugang zu unselbstständiger und selbstständiger Erwerbstätigkeit, unabhängig von Tätigkeitsfeld und beruflicher Position, sowie für den beruflichen Aufstieg,
2. die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen einschließlich Arbeitsentgelt und Entlassungsbedingungen, insbesondere in individual- und kollektivrechtlichen Vereinbarungen und Maßnahmen bei der Durchführung und Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses sowie beim beruflichen Aufstieg,
3. den Zugang zu allen Formen und allen Ebenen der Berufsberatung, der Berufsbildung einschließlich der Berufsausbildung, der beruflichen Weiterbildung und der Umschulung sowie der praktischen Berufserfahrung,
4.die Mitgliedschaft und Mitwirkung in einer Beschäftigten- oder Arbeitgebervereinigung oder einer Vereinigung, deren Mitglieder einer bestimmten Berufsgruppe angehören, einschließlich der Inanspruchnahme der Leistungen solcher Vereinigungen,
5.den Sozialschutz, einschließlich der sozialen Sicherheit und der Gesundheitsdienste,
6.die sozialen Vergünstigungen,
7.die Bildung,
8.den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich von Wohnraum.

Zitat:
Der Staat muss eben nicht darauf aufpassen, dass seine Bürger keinen diskriminieren
Das muß er teilweise schon. Das muß er übrigens auch schon Aufgrund diverser Bestimmungen des GG.

So kann es z.B. auch als Beleidigung strafrechtlich geahndet werden, wenn ein Restaurant- oder Diskothekenbesitzer einem Gast den Zutritt aufgrund seiner Hautfarbe verweigert.

Zitat:
(Anders ENTSCHIEDEN aht sich die EU im Bereich des Arbeitsrechts, aber das ist ja dann noch ein anderes paar Schuhe).
Nö. Das Paar steht im selben Schuhschrank.

Wenn es sich bei den Kunden des Shops zudem noch um Gewerbekunden handeln sollte, dann könnte es in Hinblick auf unlauteren Wettbewerb und Kartellrecht zusätzlich interessant werden.

So einfach ist die Sache mithin nicht.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #8 (permalink)  
Alt 14.10.2008, 15:17
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AW: Diskriminierung - Onlineshop nur Bürger eines Staates dürfen Kaufen

Zitat:
Zitat von TomRohwer
Du solltest in einer ruhigen Stunde mal das AGG (Allgemeine Gleichstellungsgesetz) lesen...

Insbesondere:

§ 2 AGG Anwendungsbereich

(1) Benachteiligungen aus einem in § 1 genannten Grund sind nach Maßgabe dieses Gesetzes unzulässig in Bezug auf:

Da muss man sich vorher offensichtlich auch noch mit dem § 1 beschäftigen...


Zitat:
Zitat von AGG
§1 Ziel des Gesetzes

Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Weswegen wird denn der hier zitierte Österreicher diskriminiert? Aus keinem der oben genannten Gründe (ok, über die Behinderung könnten wir noch diskutieren), sondern einzig und alleine wegen seines Wohnortes. Dieser ist aber nach dem AGG ein zulässiges Diskriminierungskriterium.
__________________


"Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt."

Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber"
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  #9 (permalink)  
Alt 14.10.2008, 16:13
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AW: Diskriminierung - Onlineshop nur Bürger eines Staates dürfen Kaufen

Dann werden aber die Österreicher auch mittelbar diskriminiert weil das KDW keine Filiale in Wien aufmacht...
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"Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt."

Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber"
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  #10 (permalink)  
Alt 14.10.2008, 17:41
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AW: Diskriminierung - Onlineshop nur Bürger eines Staates dürfen Kaufen

Super, hier entwickelt sich ja eine richtige Diskussion - sehr aufschlussreich

Also so wie ich das bis jetzt sehe wäre es zusammenfassend gesagt nicht rechtens die Ösis außen vor zu lassen. Der Betreiber könnte sich also von einem Konkurrenten nach UWG eine Abmahnung einfangen, weil er zu seinem Wettbewerbs)Vorteil ein Gesetz bricht...
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