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Diesel (Treibstoff) innerhalb EU beziehen - Frage

Dies ist eine Diskussion zu Diesel (Treibstoff) innerhalb EU beziehen - Frage innerhalb des Forums Europarecht

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Alt 26.07.2011, 13:12
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Diesel (Treibstoff) innerhalb EU beziehen - Frage

Hallo Forum,
habe eine Frage an euch, das den Kauf von Diesel innerhalb der EU betrifft.
Und zwar habe ich gehört, dass ein benachbartes Dorf eine eigenen "Hoftankstelle" einrichten will, da die nächste Tanke 5km entfernt und teuer ist. Außerdem kam raus, dass ca. 70% der Bewohner ein Dieselfahrzeug besitzen. Man will eine Genossenschaft oder ähnliches errichten.

Bevor sie weitermachen wollen, da sich es Pi mal Daumen sehr lohnen täte, kam die Frage auf, welche Steuern und Zölle man für Treibstoff (Diesel) bezahlen muss, wenn man z.B. einen Tankzug voll in Rotterdam (der europäischer Erdölhafen) bezieht?
Bei Internetrecherchen ist rausgekommen, dass das Bestimmungslandprinzip greift, und man die Steuern im Heimatland zahlen muss. Viel mehr kam nicht zu Tage und auch dieser Artikel sagt nicht viel mehr aus.
D.h., dass man den Diesel in Rotterdam netto beziehen kann und dann im Dorf mit Treibstoffsteuer, Umsatzsteuer, etc. brutto ausgeben darf?!

Wie gesagt wundert man sich, dass sonst nichts zu bezahlen ist?!
Ich hoffe, dass sich vielleicht jemand damit genauer auskennt.



Falls im Falschen Unterforum, bitte verschieben.

Geändert von Waschel (26.07.2011 um 23:42 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 26.07.2011, 16:36
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AW: Diesel innerhalb EU beziehen - Frage

Zitat:
Zitat von potatoefritz Beitrag anzeigen
Neben der Genehmigung für die Analge, muss es noch einen "registrierten Empfänger" geben, damit das Bestimmungslandprinzip greift. Wenn der Hoftanker einfach so nach Rotterdam fährt muss er die Steuern dort und hier bezahlen. Meine Empfehlung geht dahin sich mit dem zuständigen Hauptzollamt und Finanzamt in Verbindung zu setzen, damit es keine unliebsamen Überraschungen gibt. Einschlägig ist hier das Einergiesteuergesetz (EnergieStG).
Danke für die Antwort.
Wenn aber ein "registrierten Empfänger" existiert, dann muss man die Steuern nur einmal; im Bestimmungsland zahlen. Habe ich das richtig verstanden?
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  #3 (permalink)  
Alt 27.07.2011, 13:14
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AW: Diesel innerhalb EU beziehen - Frage

Zitat:
Zitat von potatoefritz Beitrag anzeigen
Ja, es gibt verschiedene Varianten um die Doppelzahlung zu umgehen. Das ist allerdings zu schwierig das hier zu klären.
Wieder Danke.
An wen sollte man sich in so einem Fall dann genau wenden? Wie du oben geschrieben hast an Hauptzollamt und Finanzamt oder an einen Fachmann? Und wenn ja, an welchen, bzw. welche Art von Fachmann?

Geändert von Waschel (27.07.2011 um 13:36 Uhr).
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