Dies ist eine Diskussion zu Dienstleistungsfreiheit innerhalb des Forums Europarecht
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| Dienstleistungsfreiheit ich bin Österreicher undhabe auf einer deutschen Webseite, wo man SMS verschicken kann, gegen eine relativ hohe, jährliche Gebühr, folgenden Schriftzug entdeckt: "Keine Testzeit für Kunden aus Österreich." Ich bin der Meinung, dass gemäß Art. 49-55 EGV es sich bei dieser Sachlage, dass es für Österreicher keine Testphase gibt, um eine Verletzung der passiven Dienstleistungsfreiheit handelt. Die passive Dienstleistungsfreiheit betrifft seinem Wortlaut nach Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs innerhalb der EU für Angehörige der Mitgliedstaaten, die in einem anderen Staat der Gemeinschaft als demjenigen des Leistungsempfängers ansässig sind. Bin ich hier im Recht? Ist das eine öffentliche oder zivile Rechtslage? Mfg Jürgen |
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