Dies ist eine Diskussion zu Deutschland Frankreich Europa innerhalb des Forums Europarecht
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| Deutschland Frankreich Europa Also unterzeichnet Herr A einen Vertrag mit Firma X aus Deutschland dass sie ihm ein Fertighaus baut. Wenn alles glatt läuft sicher eine schöne Sache. Aber: nehmen wir mal an es gibt Probleme. Wie ist es z.B. mit Baumängeln, würden die nach deutschem oder französischem Recht beurteilt und auch ein französischer Baugutachter konsultiert werden? Und wie würde es aussehen wenn es Streitigkeiten geben würde. Würden die Vor einem Deutschen Gericht verhandelt werden, da die Firma ja eine deutsche und dort auch der Vertrag unterschrieben wurde. Oder in Frankreich, da dass französische Baurecht zählt? Oder gibt es da eine Europäische Lösung? |
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| AW: Deutschland Frankreich Europa Danke das hab ich auch gedacht. Die interessante Frage für mich ist nun welches Baurecht würde gelten? Z.B. müssen in Frankreich die elektrischen Leitungen für Steckdosen und Lichtschalter getrennt laufen, oder die Sicherungskasten muss geerdet sein (d.h. es muss ein Kupferkabel durch den Kellerboden zur Erdung gelegt werden), der Bauunternehmer muss eine Versicherung haben die auch wenn er pleite geht für eventuelle Schäden am Bau, die er verursacht hat aufkommt etc. Was wenn diese Gewerke nach "deutscher Norm" durchgeführt wurden und z.B. die Elektrizitätswerke in Frankreich dann das Haus nicht freigeben. Oder wenn der deutsche Bauunternehmer z.B. die Versicherung nicht abschliesen will, was er aber nach französischem Recht muss. Nehmen wir an er hat gewusst das in Frankreich gebaut wird (;-) Ein Bauunternehmer sollte ja schon wissen wo er bauen soll ;-)) Also sollte zeigt er sich doch mit den örtlichen Bedingungen und Rechten einverstanden? |
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| AW: Deutschland Frankreich Europa Was ist in diesem Zusammenhang mit Art. 29 Abs. 2 EGBGB? Danach gilt hier alleine französisches Recht.
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: Deutschland Frankreich Europa Das läuft ja fix hier und vor allem sehr interessant zu sehne dass hier einiges zu beachten ist. Also mal kurz zusammenfassend a) Der Bauunternehmer müsste sich also an die öffentlich-rechtlichen Vorschriften in Frankreich halten. z.B. wenn er im Vertrag steht "Erstellung der Unterlagen für einen Genehmigungsantrag" So müsste dieser noch französischen Recht passieren. Oder Elektroinstallation nach französischen Vorschriften. Unter der Annahme dass natürlich Frankreich als Bauuort auch im Vertrag steht. b) Sollte dies nicht so geschehen kann Person A (der Auftraggeber, Bauherr), wenn er schon in Frankreich wohnt) Sich aussuchen ob er seine Rechte in Frankreich oder in Deutschland einklagt. Wo sich dann wieder die nächste Frage stellt die hier wohl nicht geklärt werden kann :-(. Angenommen man gewinnt. Wie könnte man dann das in Frankreich gewonnene in Deutschland umsetzten wenn sie der Unternehmenr quer stellt. |
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| AW: Deutschland Frankreich Europa Danke nochmal für die Beiträge. in dem Fall, dass man einen Bauvertrag mit einem deutschen Unternehmen abschliesst, selbst aber in Frankreich wohnt (als Beispiel, geht auch mit anderen Europäschen Ländern ist's EuGVVO Art. 5. |
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