Dies ist eine Diskussion zu deutsches visum - ausreise in einen schengener staat innerhalb des Forums Europarecht
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| ich habe die folgende frage: ist es für einen ausländer, welcher ein deutsches visum hat und in deutschland lebt möglich, in einen schengener staat auszureisen? (in dem fall für ca 1woche und zwar nach österreich) danke leo |
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| AW: deutsches visum - ausreise in einen schengener staat 1. Die Angehörigen der Staaten, die den Schengen-Besitzstand (sog. Acquis) vollständig anwenden (siehe unten), können die Binnengrenzen der Anwenderstaaten an jeder Stelle und kontrollfrei überschreiten. 2. Drittstaatsangehörige, die über ein von einem Staat, der den Schengen-Besitzstand vollständig anwendet (siehe unten) ausgestelltes, in der räumlichen Gültigkeit nicht beschränktes Visum (Besuchs- und Geschäftsaufenthalte von bis zu drei Monaten pro Halbjahr sowie Transit- und Flughafentransitvisa) verfügen, dürfen sich im Rahmen der Gültigkeit und des Zwecks der Visa auch in den anderen Schengen-Vollanwenderstaaten aufhalten; bei Passieren der Binnengrenzen unterliegen auch sie keinen Kontrollen. 3. Alle Angehörigen dritter Staaten, die sich mit einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung legal in einem Schengen-Vollanwenderstaate aufhalten, können mit einem gültigen Reisepass visumfrei bis zu 3 Monaten pro Halbjahr in die anderen Schengen-Vollanwenderstaaten reisen. ------------------------ Folgende Staaten wenden die Bestimmungen des Schengen-Acquis vollständig an (sog. Schengen-Vollanwenderstaaten): Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Spanien Österreich Dänemark, Finnland, Island, Norwegen, Schweden Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn Schweiz (Landgrenzen), ab 29.03.2009 auch Luftgrenzen (http://www.auswaertiges-amt.de/diplo.../Schengen.html) Im Zweifelsfall: bei der nächstgelegenen Bundespolizeidirektion nachfragen. Die sollten das wissen..
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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