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Deutscher Unterhaltstitel gültig in Belgien?

Dies ist eine Diskussion zu Deutscher Unterhaltstitel gültig in Belgien? innerhalb des Forums Europarecht

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Alt 02.12.2010, 12:03
Boardneuling
 
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Deutscher Unterhaltstitel gültig in Belgien?

Hier dann auch noch mal!
Es gibt ein uneheliches Kind, welches jetzt 34 Jahre alt ist. Der leibliche Vater war damals beim Militär und kommt aus Belgien. Er wollte keinen Unterhalt zahlen und hat es nie getan (obwohl er selbstständig war und ist)- Die Mutter des Kindes hat daraufhin einen Titel gegen ihn erwirkt, der ja in Deutschland meines Erachtens 30 Jahre gültig ist.
Das Jugendamt in Form einer Beistandschaft und der damalige deutsche Anwalt der Mutter haben leider keinen Erfolg gehabt- bis auf diesen Titel.
Diese 30 Jahre des Titels wären nächstes Jahr um.
Kann man mit diesem Titel in Belgien gegen den Vater angehen, was müsste man beachten, ausser das man für alles was ein belgischer Anwalt macht in Vorleistung treten muss?
Müsste dieser Titel evtl umgeschrieben werden oder gibt es irgendwelche Fristen, womit der Titel verwirkt ist/wurde?
Es ist bekannt, das der Herr ein Haus und eine Firma hat.
Das Kind war vor ihrem 27. Lebensjahr bezüglich der offenen Alimente bei einem deutschen Anwalt, der den Fall aber leider abgelehnt hat, weil es für ihn fruchtlos zu sein schien.
Einen belgischen Anwalt muss man teuer bezahlen und leider fehlte dem Kind damals wie eigentlich auch heute das Geld. Um zumindest halbwegs sicher zu gehen, das sich das ganze Unterfangen lohnt (oder auch nicht) wäre es schön, wenn hier jemand helfen könnte und vielleicht ein paar Antworten parat hätte.
Vielen Dank schon mal
Steffi
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  #2 (permalink)  
Alt 10.12.2010, 15:39
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AW: Deutscher Unterhaltstitel gültig in Belgien?

Hmm ein Titel wird automatisch verlängert wenn man Gerichtliche Maßnahmen ergreift, sprich einen Gerichtsvollzieher beauftragt, dann verlängert er sich wieder.

Das Problem ist hier der Unterhaltstitel...
Ich kann da aus eigener Erfahrung sprechen da ich das gleiche gerade durch mache. Der Liebe Staat hat da den ach so tollen Vätern da leider viel geschenk.

http://dejure.org/gesetze/BGB/197.html
Zitat:
§ 195 BGB Regelmäßige Verjährungsfrist
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.
Sprich der Unterhalt verwirkt nach einem Jahr komplett wenn man nicht mind. einmal im Jahr einen Gerichtsvollzieher beauftragt. Ich selbst habe 5 Titel gegen meinen Erzeuger, wir hatten 10 Jahre lang geklagt, dann nach erfolglosen Klagen beim Jugendamt die Beistandschaft beantragt, diese haben nochmal 8 Jahre jedes halbe Jahr Einkommensverhältnisse geprüft. Nun bin ich 30 und klage auf Unterhalt und muss zurückstecken, da mein Erzeuger sich viele Jahre erfolgreich wehren konnte er hätte kein GEld, dabei ist er seit dem 80er Selbstständig.

Du wirst wohl verlieren...

Tut mir leid... wenn du mehr wissen möchtest schick mir einfach ne Mail hier...


ps. da steht zwar 3 Jahre Verjährungsfristen aber du musst trotzdem jedes Jahr klagen, Amtsgericht hat mir das betsätigt, nun geht das ganze aber vor das Landgericht, etv. gibt es noch chancen weil man beweisen kann, das der Schulder (Vater), sich den Unterhaltszahlung entzogen hat da falsche Angaben damals gemacht wurden. Das wird aber sehr sehr schwer...
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