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definitive Rechtsöffnung in der Schweiz aus Deutschland

Dies ist eine Diskussion zu definitive Rechtsöffnung in der Schweiz aus Deutschland innerhalb des Forums Europarecht

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Alt 17.11.2010, 18:46
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definitive Rechtsöffnung in der Schweiz aus Deutschland

Nehmen wir mal an, der Kunde X habe in Deutschland eine offene Rechnung. Ist es möglich, dass gegen Herrn X aus Deutschland gemäss Art 688ff ZPO eine definitive Rechtsöffnung über ein deutsches Gericht erwirkt werden kann?
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  #2 (permalink)  
Alt 18.11.2010, 08:02
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AW: definitive Rechtsöffnung in der Schweiz aus Deutschland

Hallo

Vor einem deutschen Gericht kann man keine definitive Rechtsöffnung erhalten. Das Rechtsöffnungsverfahren ist ein Teil des schweizerischen Betreibungsrechtes (Vollstreckungsrechtes). Der Rechtsöffnungsrichter hat in internationalen Verhältnissen zu entscheiden, ob ein ausländisches Urteil in der Schweiz anerkannt und vollstreckt wird. Dies kann der ausländische Richter naturgemäss nicht.

Hat man aber einen ausländischen rechtskräftigen Titel, ist die Betreibung in der Schweiz kein Problem, sofern eine Betreibungsort (meist Wohnsitz des Schuldners) gegeben ist. Hat der Schuldner keinen Wohnsitz sondern bloss Vermögenswerte in der Schweiz, ist höchstwahrscheilich ein Arrestverfahren möglich.

Gruss HB
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