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D wohnhaft in A klagt in D gegen Staatbrüger aus A

Dies ist eine Diskussion zu D wohnhaft in A klagt in D gegen Staatbrüger aus A innerhalb des Forums Europarecht

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Alt 11.03.2011, 18:17
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D wohnhaft in A klagt in D gegen Staatbrüger aus A

Hallo zusammen,
eine theoretische Frage.
Nehmen wir mal an Herr B wohnt in Oesterreich (ist aber deutscher), Schliest mit Firma A die in Deutschland ansässig ist einen Vertrag ab-. Aus welchen gründen auch immer gibts es Probleme, Herr B klagt und zwar in Oesterreich. Dies ist ja nach EU Recht möglich wenn im Vertrag mit der Firma A das EU Recht nicht ausgeschlossen wurde.

Wie sieht es nun aus wenn Herr B immer noch Wohnhaft in Oesterreicht, als Deutscher Staatsbürger in Deutschland, zivilrechtlich gegen Herrn C klagen will der Oesterreicher ist und ebenfalls in Oesterreich wohnt.
Hat Herr B als deutscher Staatsbürger dazu auch noch das Recht?
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Alt 13.03.2011, 00:18
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AW: D wohnhaft in A klagt in D gegen Staatbrüger aus A

Du hast seltsame Vorstellungen vom "EU-Recht". Die internationale Zuständigkeit innerhalb der EU richtet sich nach der EuGVO. Guck da doch mal nach.
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  #3 (permalink)  
Alt 13.03.2011, 10:56
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AW: D wohnhaft in A klagt in D gegen Staatbrüger aus A

Das ist es ja was mich interessieren würde. Angenommen, theoretisch, wurde Stafanzeige in D gestellt und wird dort vor Gericht verhandelt.

Kapitel II - Zuständigkeit (Art. 5)
"wenn es sich um eine Klage auf Schadensersatz oder auf Wiederherstellung des früheren Zustands handelt, die auf eine mit Strafe bedrohte Handlung gestützt wird, vor dem Strafgericht, bei dem die öffentliche Klage erhoben ist, soweit dieses Gericht nach seinem Recht über zivilrechtliche Ansprüche erkennen kann."
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