Dies ist eine Diskussion zu Betruf innerhalb des Forums Europarecht
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| Betruf Angenommen jemand bestellt etwas in England und überweist auch das Geld (ca 180) per WesternUnion, bekommt jedoch die Ware nicht. Statt dessen wird er, mehr oder weniger, dazu gedrängt noch andere Ware zu bestellen um an seine eigene Bestellung zu gelangen. Könnte der Betreffende Strafanzeige in Deutschland stellen und wenn ja würde sich das bei einem Betrag von 180 überhaupt lohnen? Vielen Dank Aöex |
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| AW: Betruf Betrugsanzeige in Deutschland wird nix bringen. und in England glaube ich mich zu erinnern das es da diese 5000 euro grenze gab. Also unter 5000 euro selbst schuld wenn du verarscht wirst. So zumindest mein Wissenestand |
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| AW: Betruf Zitat:
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: Betruf Zitat:
Woher nimmst du diese "Grenze"? Ich finde dazu im Fraud Act 2006 (c. 35) nichts. M. E. ist das Verhalten des Geschäftspartners fraud by misrepresentation, ein triable-either-way-Delikt. |
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