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Betruf

Dies ist eine Diskussion zu Betruf innerhalb des Forums Europarecht

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  #1 (permalink)  
Alt 11.05.2009, 16:28
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Betruf

Wie sieht folgender fiktiver Fall aus:
Angenommen jemand bestellt etwas in England und überweist auch das Geld (ca 180€) per WesternUnion, bekommt jedoch die Ware nicht. Statt dessen wird er, mehr oder weniger, dazu gedrängt noch andere Ware zu bestellen um an seine eigene Bestellung zu gelangen.
Könnte der Betreffende Strafanzeige in Deutschland stellen und wenn ja würde sich das bei einem Betrag von 180€ überhaupt lohnen?

Vielen Dank
Aöex
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  #2 (permalink)  
Alt 11.05.2009, 16:38
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AW: Betruf

Betrugsanzeige in Deutschland wird nix bringen. und in England glaube ich mich zu erinnern das es da diese 5000 euro grenze gab. Also unter 5000 euro selbst schuld wenn du verarscht wirst. So zumindest mein Wissenestand
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  #3 (permalink)  
Alt 11.05.2009, 18:07
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AW: Betruf

Zitat:
Zitat von Siamese
Könnte der Betreffende Strafanzeige in Deutschland stellen und wenn ja würde sich das bei einem Betrag von 180€ überhaupt lohnen?
Eine Strafanzeige bringt keinen Cent wieder zurück.
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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  #4 (permalink)  
Alt 14.05.2009, 17:19
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AW: Betruf

Zitat:
Zitat von le_streets
Betrugsanzeige in Deutschland wird nix bringen. und in England glaube ich mich zu erinnern das es da diese 5000 euro grenze gab. Also unter 5000 euro selbst schuld wenn du verarscht wirst. So zumindest mein Wissenestand

Woher nimmst du diese "Grenze"? Ich finde dazu im Fraud Act 2006 (c. 35) nichts. M. E. ist das Verhalten des Geschäftspartners fraud by misrepresentation, ein triable-either-way-Delikt.
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