Dies ist eine Diskussion zu Beitritt der EU zur EMRK innerhalb des Forums Europarecht
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| Beitritt der EU zur EMRK ich habe eine Frage zum demnächst wahrscheinlichen Versuch der Europäischen Union der Europäischen Menschenrechtskonvention beizutreten. Mit dem am 01.12.2009 in Kraft getretenen Vertrag von Lissabon besteht ja die Möglichkeit von Seiten der EU, mit dem am 01.06.2010 in Kraft tretenden 14. Zusatzprotokoll der EMRK besteht auch die ausdrückliche Möglichkeit von Seiten der EMRK. Zu meiner Frage: Ich gehe eigentlich davon aus, dass ein Beitritt immer zur "aktuellen" Fassung getätigt wird. Wenn also Kroatien der EU beitritt, dann ohne Opt-Out und ohne Ausnahmereglung, mit allem drum und dran. Für mich heißt dies, dass die EU alle 14 Zusatzprotokolle mit ratifizieren muss. Nun ist es aber so, dass die materiellrechtlichen ZP bei weitem nicht von allen Mitgliedstaaten ratifiziert sind! Beispiel: ZP 13 verbietet die Todesstrafe unter allen Umständen. Lettland und Polen haben (noch) nicht ratifiziert. Würde die EU ratifizieren, wäre es demnach EU-weit verboten aber z.B. in Lettland rechtlich in Kriegszeiten möglich. Heißt dies nun das die EU erst beitreten kann, wenn alle Mitgliedsstaaten alles ratifiziert haben, oder unterschreibt die EU erstmal alle ZP und ratifiziert dann bei Gelegentheit (wie beim 6. Zusatzprotokoll und Russland im Jahre 2006 geschehen - ist bis heute nicht ratifiziert) oder muss die EU erstmal nicht alle ZP mitmachen und kann später unterschreiben/ratifizieren. Vielen Dank für alle Antworten! |
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