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Beihilfe HSH Nordbank

Dies ist eine Diskussion zu Beihilfe HSH Nordbank innerhalb des Forums Europarecht

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Alt 12.08.2010, 23:51
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Beihilfe HSH Nordbank

Hallo zusammen,

ich schreibe meine Diplomarbeit über die Fusion von Landesbanken und bräuchte dringend Hilfe in Sachen EG-Vertrag.
Leider studiere ich kein Jura und kann mich daher nicht so schnell in die Materie einlesen. Zwar habe ich es versucht, aber Fragen bleiben dennoch offen und hoffe jetzt auf hilfreiche und qualifizierte Auskünfte.
Ich hab auch schon die Kommission angeschrieben, aber wer weiß, wann die antwortet... und die Zeit rennt.

Und zwar geht es um das Beihilfeverfahren der HSH Nordbank. Ich habe unten die Entscheidung mal beigefügt.

Meine Fragen:
  • Was passiert, wenn die Beihilfemaßnahme nicht mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar ist?
  • Muss die HSH dann die erhaltene Beihilfe (3 Mrd. Kapitalerhöhung) zurückzahlen?
  • Und da sie die 3 Mrd. nicht hat, müsste sie dann zerschlagen werden und der Liquidationserlös ginge an das Land als Anteilseigner?

Vielen lieben Dank für Eure Hilfe!
Marie

ENTSCHEIDUNG
Aufgrund der vorstehenden Feststellungen hat die Kommission entschieden, das
Verfahren nach Artikel 88 Absatz 2 EG-Vertrag zu eröffnen, um zu prüfen, ob die
Maßnahme bezüglich Abgrenzung der entlastungsfähigen Vermögenswerte, Bewertung
(einschließlich Bewertungsmethode), Vergütung und Verwaltung von Vermögenswerten
die Voraussetzungen der Mitteilung über die Behandlung wertgeminderter Aktiva erfüllt,
und die zunächst für sechs Monate erteilte Genehmigung der Maßnahme bis zum Erlass
einer abschließenden Entscheidung zu verlängern. Ferner wird die Kommission die für
die Rekapitalisierungsmaßnahme geltenden Voraussetzungen, die Lastenverteilung und
die erforderlichen Maßnahmen zur Begrenzung von Wettbewerbsverzerrungen prüfen.

Sollte die Kommission zu dem Ergebnis gelangen, dass den Eigentümern der Bank, die
sich nicht an den Rettungsmaßnahmen beteiligt haben, d. h. dem Sparkassen- und
Giroverband für Schleswig-Holstein, der Schleswig-Holsteinischen Sparkassen-
Vermögensverwaltungs- und Beteiligungs GmbH & Co. KG und den neun von J.C.
Flowers & Co. LLC beratenen Investorengruppen, eine rechtswidrige Beihilfe gewährt
wurde und dass der endgültige Umstrukturierungsplan keine angemessenen Maßnahmen
der Lastenverteilung vorsieht, um einen Ausgleich für diese rechtswidrige Beihilfe zu
schaffen, wird sie die rechtswidrige Beihilfe von den Sparkassen und den neun von
Flowers beratenen Investorengruppen zurückfordern.

http://ec.europa.eu/competition/stat...22.10.2009.pdf
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