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Baugenehmigung rechtswidrig aufgrund rückwirkend umgesetzter EU-Richtlinie

Dies ist eine Diskussion zu Baugenehmigung rechtswidrig aufgrund rückwirkend umgesetzter EU-Richtlinie innerhalb des Forums Europarecht

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Alt 18.10.2005, 17:10
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Baugenehmigung rechtswidrig aufgrund rückwirkend umgesetzter EU-Richtlinie

A wurde eine Baugenehmigung entgegen einer EU-Richtlinie erteilt. (Sein Vorhaben hätte nach dieser nicht ausreichend Abstand gehabt)
Erst aufgrund der Stellungnahme der EU-Kommission in einem Vertragsverletzungsverfahrens, gleicht der Bundesgesetzgeber nun sein Recht an die Richtlinie an. Und zwar fast ein Jahr (es fehlen dazu noch 2 Tage) nachdem A die Baugenehmigung erteilt wurde. Jedoch RÜCKWIRKEND zum 1.1. des Vorjahres. Dann wäre die Baugenehmigung des A davon erfasst worden.
Aber geht das?
As Baugenehmigung wird dann im Rahmen eines Widerspruchverfahrens zurückgenommen (auffrund des Widerspruchs eines Nachbarn), dagegen möchte er nun vorgehen.

Meine Fragen also:
Ist die Baugenehmigung dem A rechtswidrig erteilt worden obwohl die Richtlinie zum Zeitpunkt der Erteilung noch nicht umgesetzt war? Und was ist mit der Rückwirkung? Kann man sich darauf berufen? Woher sollte denn A wissen, dass diese Richtlinie nun rückwirkend umgesetzt wird.

Bitte um ganz ganz schnelle Antwort! Verzweifle hier


(Ich weiß dieses Posting ist doppelt und man darf das eigentlich nicht, aber die Zeit drängt sehr und ich wusste wirklich nicht, ob ich eher unter Europa- oder eher unter Baurecht auf jemanden treffe, der dass weiß danke für Ihr/Euer Verständnis!)
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