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Autokauf in der EU

Dies ist eine Diskussion zu Autokauf in der EU innerhalb des Forums Europarecht

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Alt 10.04.2011, 09:20
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Autokauf in der EU

Hallo,

Mal angenommen A(Verkaüfer aus Polen) verkauft ein Auto nach Deutschland.Kaufvertrag,Fahrzeugbrief,Gewerbeauszug des A alle Unterlagen wären da.Wenn jetzt A das Fahrzeug nicht abmeldet hat noch Kennzeichen und Zulassung besitzt aber nicht mehr erreichbar ist um das B (Kaüfer) Ihm sprechen könnte das Fahrzeug in Polen abzumelden da sonst keine Anmeldung in Deutschland geht.
Alle erforderlichen Unterlagen hätte B aber. §21 Vollabnahme in Deutschland gemacht,Tüv und AU neu,polnischer KFZ Brief,Kaufvertag,Gewerbeauszug des A.Die polnische Zulassungstelle würde jetzt sagen,das B oder A in Polen zur Abmeldung alle Papiere vorlegen müsste.Fahrzeugbrief,(Fahrzeugschein und Kennzeichen den B nicht hat)einen Bankbeleg das der Kredit des A in Polen im Zusammenhang mit dem verkauften Fahrzeug ausgeglichen ist,und die Kennzeichen.

Was könnte man in so einem Fall rechtlich erzwingen um das Fahrzeug doch noch in Deutschland zuzulassen?
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Alt 24.04.2011, 11:23
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AW: Autokauf in der EU

Weiß keiner Rat???
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Alt 01.05.2011, 20:09
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AW: Autokauf in der EU

Zitat:
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Weiß keiner Rat???
Jeder Rechtsanwalt.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #4 (permalink)  
Alt 04.05.2011, 19:18
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AW: Autokauf in der EU

Danke für die Antwort...dann brauch man so einem Forum ja eigentlich nicht beitreten ...wenn man so eine antwort bekommt
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