
22.04.2010, 09:30
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| Boardneuling | | Registriert seit: Apr 2007
Beiträge: 14
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| Auslieferung in die Niederlande abgelehnt! Wenn gegen einen deutschen Staatsbürger einen Auslieferung wegen einer in den Niederlanden verhängten Freiheitsstrafe von 4 monaten von der Generalstaatsanwaltschaft abgelehnt wird, womit ist dann weiter zu rechnen?Wird die Strafe in Deutschland vollstreckt.Oder kann sie auch in Deutschland in eine Bewährungsstrafe umgewandelt werden.Es gibt ja das sogenannte Umwandlunsverfahren im europäischen Haftbefehlsgesetz.Würde es was bringen die holländischen Behörden(begnadigungsstelle) anzuschreiben und zu fragen ob die Strafe in eine Geldstrafe umgewandelt werden kann??? |