Dies ist eine Diskussion zu Auslieferung aufgrund Nichterscheinen zu einem EU-ausländischen Wehrdienst? innerhalb des Forums Europarecht
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| Auslieferung aufgrund Nichterscheinen zu einem EU-ausländischen Wehrdienst? Folgendes Problem: Ein EU-Bürger hält sich in Deutschland auf und müsste demnächst zum Wehrdienst seines Heimatlandes eingezogen werden. Er will weder Wehr- noch Zivildienst leisten also dann einfach nicht erscheinen. In diesem Land ist das strafbar und man kommt deswegen 197 Tage ins Gefängnis, aber normalerweise kommt es nicht ins offene Strafregister. Sein zweiter Wohnsitz ist in Deutschland. Die Fragen: Ist es in Deutschland auch strafbar einfach nicht zum Wehrdienst zu erscheinen (also, als Deutscher nicht zum deutschen Wehrdienst zu erscheinen bzw. als Ausländer in der Armee des Heimatlandes) und würde/müsste Deutschland ausliefern? Gibt es Fallbeispiele? Welche Gesetze gibt es zu diesem Thema? Würde sich die Situation ändern wenn er seinen ersten Wohnsitz in Deutschland hätte und keinen in seinem Heimatland? Danke im Voraus! |
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| AW: Auslieferung aufgrund Nichterscheinen zu einem EU-ausländischen Wehrdienst? Ich denke das eine solche Person ausgeliefert werden würde. Person X, aus Kroatien erzählte mir das sie Ihn auch einziehen müssen, er hat aber die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen und somit kam es garnicht soweit. Man sollte sowas aber vorher planen, denn wenn man die deutsche Staatsangehörigkeit erst beantragt, wenn man schon längst eingezogen werden soll, dann gibts sicher Probleme vor denen ich nicht stehen möchte |
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