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Auslegung der Fernabsatz-Richtlinie

Dies ist eine Diskussion zu Auslegung der Fernabsatz-Richtlinie innerhalb des Forums Europarecht

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Alt 11.07.2008, 12:29
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Auslegung der Fernabsatz-Richtlinie

Mal angenommen dem EuGH würde die Frage vorgelegt, ob die Bestimmungen des Art. 6 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 2 der Richtlinie 97/7/EG vom 20.05.1997 (Verbraucherschutz bei Fernabsatzverträgen) dahin auszulegen seien, dass sie der deutschen Regelung in §§ 357 Abs. 1 Satz 1, 346 Abs. 1 BGB, wonach der Verbraucher nach Ausübung seines Widerrufsrechtes und Rücktritt dem Unternehmer Wertersatz zu leisten hat, entgegensteht. Wie würde er entscheiden?

Nach deutschem Recht erlischt das Widerrufsrecht nie, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über seine Rechte belehrt worden ist. Dies bedingt, dass er die Kaufsache dementsprechend lange in Gebrauch gehabt haben kann. In der Richtlinie steht, dass die einzigen Kosten, die dem Verbraucher im Falle der Ausübung seines Widerrufsrechtes auferlegt werden können, die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren sind. Fraglich ist also, ob der Wertersatz im Sinne von "unmittelbaren Kosten" gedeutet werden kann.
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Alt 11.07.2008, 16:51
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AW: Auslegung der Fernabsatz-Richtlinie

ja und? es gibt vielleicht user, die sich grundsätzlich nur in bestimmten Bereichen aufhalten?!
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Alt 11.07.2008, 17:18
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AW: Auslegung der Fernabsatz-Richtlinie

dann kann man den thread von mir aus löschen. ich weiß nich wie das geht
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