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Art. 54 SDÜ in Bulgarien

Dies ist eine Diskussion zu Art. 54 SDÜ in Bulgarien innerhalb des Forums Europarecht

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Alt 28.03.2008, 11:08
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Art. 54 SDÜ in Bulgarien

Hallo,
ich habe eine Frage bzgl. des ne bis in idem Grundsatzes aus Art. 54 SDÜ. Hat er auch in Bulgarien nun Geltung? Bulgarien soll in den Schengener Raum erst voraussichtlich 2011 beitreten, Art. 54 ist aber durch den Schengener Besitzstand Teil der 3. Säule geworden. Seit 1.1.2007 ist Bulgarien EU und EG Mitglied. Welche Auswirkungen hat das?
Wäre sehr glücklich, wenn jemand mir diese Frage beatnworten könnte!
Vielen Dank im Voraus!
Otto Mops
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  #2 (permalink)  
Alt 11.12.2008, 16:00
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AW: Art. 54 SDÜ in Bulgarien

Nun etwas verspätet. Durch Anerkennung des Schengen Besitzstand ist das Schengener Abkommen grundsätzlich geltend für das EU Mitglied jedoch wird dieser oft erst nach einem Ratifizierungsprozess bindend. Dazu muss man sich die Beitrittsabkommen genauer anschauen. Ist keine Lösung aber ein Lösungsansatz.
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