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Arbeitnehmerschutz und Grundfreiheiten

Dies ist eine Diskussion zu Arbeitnehmerschutz und Grundfreiheiten innerhalb des Forums Europarecht

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Alt 10.01.2008, 15:47
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Arbeitnehmerschutz und Grundfreiheiten

Hallo,

ich hoffe mir kann jemand helfen, wär demjenigen zumindest sehr dankbar. Ich bin SPB Arbeitrecht und hab als Zusatzfragestellung meines Profs nach meinem Vortrag die Frage bekommen - Ob der nationale Arbeitnehmerschutz, sich denn nun als ein Problem für die Grundfreiheiten der EG darstellt-.
Ich hab mich jetzt mit dem Thema befasst, sehe aber nur, dass das Arbeitsrecht insb. Arbeitnehmerschutz nahezu vollständig harmonisiert ist. Daraus lese ich eigentlich, dass Unterschiede doch eben durch Richtlinienvorgaben in dem Sinne beseitigt sind, dass diese ja einen Mindesstandard nun in allen EU Ländern fest legen. Genießt nicht also jeder EU Bürger überall den gleichen Schutz?-- also jetzt insb. auf dem Gebiet des Arbeitnehmerschutzes
Gibt es hier einen einschlägigen Fall etwa Deutscher geht nach Spanien und ist da nicht do geschützt o.ä.?
Oder sind etwa nicht alle EU Bürger gleich geschützt, wieso sollte es hier ein Problem geben? Und soweit nationales (Arbeitsschutz-)Recht dem Gemeinschaftsecht also insb. Grundfreiheiten widerspricht, kommt es wenn ich es richtig verstanden hab doch zur europarechtskonformen(bzw. richtlinienkonformen) Auslegung und bei Unmöglichkeit dessen zu Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts und damit ist doch wieder der Schutz des einzelnen AN gewahrt oder nicht?

Also wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte, wäre das toll. Danke.
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