Dies ist eine Diskussion zu Arbeitnehmer aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten innerhalb des Forums Europarecht
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| Arbeitnehmer aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten Der Fall: bulgarischer Staatsbürger. Studium in DE gerade absolviert - mit dem Abschluss Dipl.Betriebswirt FH. Gleich eine Arbeitsstelle gefunden. Die Firma und der Absolvent haben einen Antrag auf Erteiliung der Arbeitsgenehmigung gestellt. Der Antrag wurde abgelehnt. Die Begründung - Arbeitserlaubnis-EU kann nur erteilt werden, wenn der Ausländer nicht zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen als vergleichbare deutsche Arbeitnehmer beschäftigt werden soll. Nach Feststellungen liege das angebotene Arbeitsentgelt unter dem tariflichen bzw. ortsüblichen Niveau und deswegen liegt keine Voraussetzung für die Erteilung eines Arbeitserlaubnisses vor. Die genannte Untergrenze - 2500. Ist das realistisch? Außerdem werden die deutschen Angestellten der Firma nicht besser bezahlt und es gibt genügend Fälle von Deutschen (aus der gleichen FH - mit dem gleichen Abschluss), die nicht mehr als 2000 verdienen. Wie wird überhaupt entschieden wie hoch die Untergrenze des Arbeitsentgeltes in solchen Fällen gesetzt werden soll? Wie geht man in solchen Fällen überhaupt vor? Das ganze ist fast unheimlich. Der Staat zahlt 4 oder 5 Jahre lang für die Ausbildung eines Ausländers und dann erlaubt der Staat diesem neuen Arbeitnehmer nicht dieses Geld einigermaßen zurückzuzahlen indem er seine Steuern in DE zahlt??? Vielen Dank für Ihre Hilfe!!! Geändert von medius12 (09.05.2007 um 16:42 Uhr). |
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| AW: Arbeitnehmer aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten Zitat:
Ja, es ist klar - die ganze Geschichte ist eine Maßnahme gegen Gehaltsdumping und zum Schutz des inländischen Arbeitsmarktes. Außerdem meinen die lieben Gesetzgeber, dass auf diese Weise die Arbeitslosigkeit verringert wird. Ist mir alles recht. Es geht aber darum, dass auch deutsche FH Absolventen zu diesen niedrigeren Löhnen arbeiten - ich sehe da keine Benachteiligung der inländischen Arbeitskräften. Außerdem wie oben erwähnt - wieso bildet der Staat ausländischen Studenten aus, wenn sie dann gezwungen werden "auszuwandern". |
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| AW: Arbeitnehmer aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten Derlei waren meist Sozialprojekte, ähnlich Wirtschafts-und Entwicklungshilfe. Angedacht für Hilfe zur Selbsthilfe von unterentwickelten befreundeten Staaten. Mittlerweile hat sich die EU erweitert und lediglich gehofft, das die Absolventen zurückkehren um in den Heimatländern das Erlernte dort in wirtschaftlichen oder wissenschaftlichen Nutzen umsetzen. Da der Arbeitsmarkt sich binnenwirtschaftlich unterschiedlich entwickelte, wäre diese Frage eines Maschinebauingenieurs kaum zu stellen, da hiesiger Bedarf besteht. Betriebswirtschaft ist schon lange ein gebrochenes Schwert eigener Herkunft, welches keine hohen Anforderungen stellt und somit eigenen Überlauf am Arbeitsmarkt besitzt. Daher werden Hürden errichtet, um zunächst den eigenen Markt zu verköstigen! Aber ist auch nicht ganz unlogisch??? Der Verdienst sollte lediglich ein Argument von vielen anderen möglich sein. Jede Mutter wird zunächst das eigene Kind ernähren wollen. Lg.
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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| AW: Arbeitnehmer aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten Mal angenommen der Arbeitnehmer, dem die Arbeitsgenehmigung versagt wurde erfährt, dass eine andere Arbeitnehmerin - mit der gleichen Ausgangssituation - bulgarisch, Betriebswirtin FH, gleiche Stadt ,eine Arbeitsgenehmigung bekommen hat. Ihre Bezahlung ist sehr deutlich unter der vom Arbeitsamt genannte Untergrenze (2500 ) aber doch ein bisschen höher als die Bezahlung vom oben erwähnten Arbeitnehmer. Was kann der Arbeitnehmer tun? Also ich meine es ist offensichtlich, dass 2500 nicht die Untergrenze ist und dass es bei anderen doch ohne Probleme geht. Danke |
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| AW: Arbeitnehmer aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten Zitat:
Die Aussage vom Arbeitsamt bezüglich 2500 war mündlich. Das ist ein Problem glaube ich oder? Darüber hinaus - darf der andere Fall als Beispiel genommen werden und kann das zu Konsequenzen für die andere Person führen? Muss der Arbeitnehmer selber widersprechen oder kann der Arbeitgeber das auch? übrigens - der Fall mit der anderen Betriebswirtin ist komplett analog, außer bei der Bezahlung - wie erwähnt ist ihre Bezahlung bisschen höher. |
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| AW: Arbeitnehmer aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten Die Begründung - Arbeitserlaubnis-EU kann nur erteilt werden, wenn der Ausländer nicht zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen als vergleichbare deutsche Arbeitnehmer beschäftigt werden soll. Sind Sie sicher, dass hier das GG in Kraft treten soll? An was für einen Anwalt soll ich mich wenden wenn ich professionelle Rechtsberatung aufsuchen sollte - Arbeitsrecht oder Ausländerrecht, oder beides. |
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| AW: Arbeitnehmer aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten Ausländerrecht,- EU-Recht Lg.
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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