Dies ist eine Diskussion zu Anzuwendendes Zivilrecht Klage Verbraucher & EU Unternehmen innerhalb des Forums Europarecht
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| Anzuwendendes Zivilrecht Klage Verbraucher & EU Unternehmen Fall: Ein deutscher Richter bekommt eine Klage über einen Vertrag zwischen einem deutschen und einem Unternehmen aus einem EU Ausland vorgelegt. Wird deutsches oder ausländisches Zivilrecht angewendet? Lösung: Ich gehe davon aus, dass es sich um einen deutschen Verbraucher handelt, dann ist deutsches Recht anzuwenden, da dessen gewöhnlicher Aufenthaltsort Deutschland ist. Richtig oder was meint Ihr? Vielen Dank für eure Einschätzung. |
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