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Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Dies ist eine Diskussion zu Anwendbares Recht, Gerichtsstand innerhalb des Forums Europarecht

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Alt 22.10.2008, 20:51
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Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Hallo,

angenommern eine Firma hat Ihren Sitz in Zypern und klagt

in den AGB steht folgenes:

"Es gilt das Recht der Republik Zypern. Das UN Kaufrecht ist ausgeschlossen".

"Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ohne Gerichtsstand im Inland ist, ist der Gerichtsstand Paphos*. xxxxx kann Klagen gegen den Kunden auch an dessen Wohn- oder Geschäftssitz erheben".

* Stadt in Zypern

Anname diese Firma klagt eine andere Firma mit Sitz in Deutschland kann man die Dt. Firma wirklich vor ein Gericht in Zypern zerren?

Danke
Hannes
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Alt 26.10.2008, 10:36
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Smile AW: Anwendbares Recht, Gerichtsstand

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Hallo Zusammen,

ich muss nächste woche eine seminar arbeit über die wahlrechtsreform englands im 19 jahr hundert abgeben...

kann mir vielleicht jemand sagen, wann das passive wahlrecht im 19 jahrhundert eingeführt wurden ist?

habe es lange gegooglt aber nichts gefunden..


danke
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  #3 (permalink)  
Alt 08.11.2008, 19:27
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AW: Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Zur eigentlichen Frage, falls es überhaupt noch interessiert:

Ja, natürlich geht das. Unter Kaufleuten kann sehr viel bzgl des anwendbaren Rechtes und des Gerichtsstandes vereinbart werden.
Die EuGVVO hat da nähere Infos dazu.
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