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Zweite Erblinie unbekannt

Dies ist eine Diskussion zu Zweite Erblinie unbekannt innerhalb des Forums Erbrecht

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Alt 07.08.2011, 20:00
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Zweite Erblinie unbekannt

Moin moin,

es geht um einen Fall, in dem die zweite Erblinie unbekannt ist.

Die Verstorbene (geb 1917, verstorben 2008, Deutsche Staatsangehörige) hat kein Testament hinterlassen.

Sie war verwitwet.

Ihr einziger Sohn ist ohne Erben verstorben.

Die Eltern (geb 1888 bzw. 1891) der Erblasserin sind bereits 1919 verstorben. Sie ist dann bei ihrer Großmutter mütterlicher seits aufgewachsen. Vom Amtsgericht wurde die Tochter des Sohnes dieser Großmutter als erbberechtigt anerkannt.

Allerdings will das Amtgericht nur einen 1/2 Erbschein ausstellen, da potentielle Erben des Vaters der Erblasserin existieren könnten. Diese Linie lässt sich allerdings nicht mehr rekonstruieren.

Die Frage ist jetzt, inwieweit der Anspruch der bekannten Erbin auf 1/1 ausgedehnt werden kann und was im Zweifel mit der anderen Hälfte passieren wird.
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Alt 08.08.2011, 19:10
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AW: Zweite Erblinie unbekannt

Da hilft nur suchen, evtl. mit professioneller Hilfe eines Erbenermittlers und sollte dieser nichts finden,könnte das Gericht einen öffentlichen Aufruf starten.
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