Dies ist eine Diskussion zu Zugewinnausgleich u. Pflichtteil, Frist versäumt? Knifflig! innerhalb des Forums Erbrecht
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| Ehemann V verstirbt 2001 und hinterlässt eine Ehefrau E, einen minderjährigen, unehelichen Sohn S und ein Elternpaar X. Ehefrau E schlägt binnen 6 Wochenfrist das Erbe beim Nachlassgericht G aus und beantragt stattdessen Zugewinnausgleich und Pflichtteil. Ein Nachlassverwalter N wird vom Nachlassgericht G eingesetzt. Dieser teilt Ehefrau E mit, dass sie ihren Zugewinnausgleich und Pflichtteil nur beim Erben beantragen kann. Wer Erbe ist, kann jedoch noch nicht mitgeteilt werden, da zur Feststellung von Seiten des Sohnes S noch prozessiert wird. Erst Anfang 2006 wird ein Urteil gefällt, mit dem feststeht, dass Sohn S nun Alleinerbe ist. Nun möchte Ehefrau E bei diesem ihren Zugewinnausgleich und ihren Pflichtteil beantragen. Ist dies überhaupt noch möglich oder hat Ehefrau E zwischenzeitlich die Drei-Jahres-Frist versäumt, obwohl sie bis zur Feststellung des Alleinerben nicht wusste, an wen sie ihren Anspruch richten soll? Knifflig, diese Fristensache, nicht wahr?! Hoffe auf viele Vorschläge! Danke! |
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