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Zugesicherte Schenkung/ Haussanierung

Dies ist eine Diskussion zu Zugesicherte Schenkung/ Haussanierung innerhalb des Forums Erbrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 19.03.2009, 03:06
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Zugesicherte Schenkung/ Haussanierung

Hallo,

nehmen wir mal folgendes an:

Ein Ehepaar(U) lässt per notariellen Vertrag seinen beiden Kindern nennen wir sie A und B ihr Haus mit Grundstück als Schenkung zukommen eine Aufteilung bleibt darin undeffiniert, selbst lassen (U) sich den Nießbrauch auf Lebenzeit für das gesamte Objekt eintragen, das ist nun fast zwanzig Jahre her.
A und B haben nie in/auf besagtem Haus+Grund gelebt, dafür aber das einzige Kind von A. nennen wir es C. Welches von seinen Großeltern in ihren Haushalt aufgenommen wurde als es noch sehr klein war.
C wird in dem Erbvertrag nicht genannt, bekommt aber von den Großeltern als heranwachsende/r eine seperate Wohnung zur freien Verfügung gestellt, zumal sie von A seit Jahren zugesichert bekamen das A selbst kein Interesse am Anteil der Schenkung habe und diese an ihr Kind (C) übertragen will. Es gibt nichts schriftliches darüber aber innerhalb der Familie etliche Zeugen.
C sanierte nicht nur die selbstgenutzte Wohnung, sondern am gesamten Objekt den Großeltern zuliebe und im Vertrauen auf das Versprechen seines Elternteils(A).
Die beschenkten A+B hatten zu jederzeit Kenntnis über die Sanierung waren zufrieden, gezahlt hatte aber nur C.
Nehmen wir an: ein Großelternteil verstirbt der andere Teil dement und A will nun von der versprochenen Schenkung nichts mehr wissen, fordert selbst in besagtem Haus eine Wohnung ein. Schlägt alle von B+C vorgeschlagenen zur Verfügung stehenden Wohnungen im Haus aus und beharrt auf Wohnung von C. Selbst der Abkauf des Anteils von A schlägt A aus. C will ausziehen.
Besteht die Möglichkeit die entstandenen Kosten durch die bisherigen Sanierungsarbeiten einzuklagen, gegen wen richten sich seine/ihre Ansprüche nur gegen A oder A+B oder gar gegen den verleibenden dementen Großelternteil?
Lohnt es sich einen RA einzuschalten oder besteht wenig Chance für C?

Sorry ist sehr lang geworden, wäre aber für einigen hilfreiche Antworten sehr dankbar.
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  #2 (permalink)  
Alt 26.03.2009, 22:04
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AW: Zugesicherte Schenkung/ Haussanierung

Entschuldigung,

ich hatte gehofft auf die gestellte Frage im geschilderten Fall, eine Antwort zu erhalten.

Habe ich gegen eine der Forenregeln vertstossen, das täte mir leid.
Habe ich den Beitrag im falschen Forum geschrieben oder den Fall unverständlich dargestellt?

Gibt es hier jemanden der mir einen Hinweis dazu geben kann?
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  #3 (permalink)  
Alt 28.03.2009, 01:51
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AW: Zugesicherte Schenkung/ Haussanierung

Wenn nichts schriftlich vereinbart wurde, hat C schlechte Karten.
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  #4 (permalink)  
Alt 29.03.2009, 07:59
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AW: Zugesicherte Schenkung/ Haussanierung

Danke CruNCC,

mit dieser Antwort hatte ich bereits gerechnet, zumindest insofern wenn deine Antwort nur das Erbrecht berührt und mir auch klar ist, dass eine Übertragung von Haus und Grund ohne notariellen Vertrag nichtig ist.

Da ich aus gegbenen Anlass, den geschilderten Fall wenigstens in Teilbereichen für C gelöst sehen will, werde ich nun in einem anderen Bereich des Forums weiter schreiben.

Nochmals Danke für deine Antwort.
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  #5 (permalink)  
Alt 29.03.2009, 15:59
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AW: Zugesicherte Schenkung/ Haussanierung

Zitat:
Zitat von sunshine3
Danke CruNCC,

mit dieser Antwort hatte ich bereits gerechnet, zumindest insofern wenn deine Antwort nur das Erbrecht berührt und mir auch klar ist, dass eine Übertragung von Haus und Grund ohne notariellen Vertrag nichtig ist.
Dass die Übertragung durch notariellen Vertrag erfolgte, davon bin ich ausgegangen.

Zitat:
Es gibt nichts schriftliches darüber aber innerhalb der Familie etliche Zeugen.
Wie schon geschrieben, hat C dann ein Problem.

Zitat:
C sanierte nicht nur die selbstgenutzte Wohnung, sondern am gesamten Objekt den Großeltern zuliebe und im Vertrauen auf das Versprechen seines Elternteils(A).
Vertrauen ist gut ...
Zitat:
Die beschenkten A+B hatten zu jederzeit Kenntnis über die Sanierung waren zufrieden, gezahlt hatte aber nur C.
A + B haben sich sicherlich gefreut.

Mit Erbrecht hat meine Antwort nichts zu tun!
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  #6 (permalink)  
Alt 10.04.2009, 03:14
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AW: Zugesicherte Schenkung/ Haussanierung

Zitat:
Zitat von CruNCC
Wie schon geschrieben, hat C dann ein Problem.


Vertrauen ist gut ...

A + B haben sich sicherlich gefreut.

Mit Erbrecht hat meine Antwort nichts zu tun!

Hallo CruNCC,

ja mit Erbrecht hat es nichts zu tun.

Könnte es sein das ich meine Frage im Bereich Zevilrecht, hätte stellen sollen? Wie stehen denn die Chancen für C, wenn er/Sie auf den "Mündlichen Vertrag" pocht - schließlich haben A&B (als Eigentümer) von der Sanierung bereits im Vorfeld gewusst, hätten sie dann nicht im Laufe all der Jahre irgend wann schriftlich weitere Sanierungsarbeiten verbieten müssen - nur um für sich selbst, mögliche Schadensersatzansprüche seitens C abwehren zu können?
Sanierung soll in dem Fall bedeuten: Umstellung von Einfachverglasung auf Doppel..., Gebäudedämmung, neue Heizanlage und dass alles für das komplette Gebäude.

Wie könnte in diesem fiktiven Fall C zu helfen sein?

Viele Grüsse

sunshine3

Bitte verzeiht wenn ich so unbeholfen nachfrage, bin absoluter Laie - stupst mich doch mal bitte in die richtige Richtung. Danke.
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  #7 (permalink)  
Alt 10.04.2009, 07:24
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AW: Zugesicherte Schenkung/ Haussanierung

Ich sehe hier leider keine Möglichkeiten für C - jedoch scheinen sich C und B doch einig zu sein.
B könnte also als "Ausgleich" seinen Anteil auf C übertragen, so dass dieser nach dem Tod des verbliebenen Großelternteiles zumindest durch die ihm dann zufließenden Erträge seinen Einsatz langfristig zurückerhält.
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  #8 (permalink)  
Alt 10.04.2009, 11:50
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AW: Zugesicherte Schenkung/ Haussanierung

Wenn man auf fremdes Eigentum Verwendungen tätigt, hat man grundsätzlich schon Ersatzansprüche entweder aus Bereicherungs- oder Sachenrecht (§§ 994 ff. BGB), aber hier ist wohl wie gesagt die Beweisfrage das Problem. Ein Anspruch des C gegen A auf Übereignung des Eigentums an der "Wohnung" aus §§ 516 ff. BGB scheidet hier aus Formgründen aus (§§ 518 I, 518 II iVm § 311b Abs. 1, 125 S. 1 BGB).
__________________
Dieser Beitrag stellt eine Meinungsäußerung dar und keine Rechtsberatung!
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  #9 (permalink)  
Alt 11.04.2009, 00:44
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AW: Zugesicherte Schenkung/ Haussanierung

Tiger63,
wenn ich B eigene Nachkommen unterstelle, wird es zumindest zu solch einer Einigung zwischen C + B, leider wohl nicht kommen.

fernetpunker,
danke für die §§ - nicht uninteressant für C. Danke für den Hinweis, es geht auch gar nicht mehr um eine Übertragung " dieser Wohnung" von A auf C, sondern nur noch um materielle Schadensbegrenzung für C.

Danke für eure Antworten!

Viele Grüsse

sunshine3
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