Dies ist eine Diskussion zu zu Wohnrecht innerhalb des Forums Erbrecht
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| zu Wohnrecht Erbe A ist laut Testament Alleinerbe . Kind B ist Nachfolgeerbe von A ( wenn A verstirbt ) . Kind C ist auf Pflichtteil gesetzt . Es gibt Immobile und Geldwerte . Bei der Immobilie ist A mit Wohnrecht bis Lebensende eingetragen . Kind C will seinen Pflichtteilanspruch ( 12,5 % ). Wie verhält sich das , bei der Immobilie ? 1. Kann durch das Wohnrecht von A eine Minderung des Pflichtteils erfolgen ? ( zu erwartende Lebenszeit von A x Mietspiegelpreis je m2 x bewohnte Fläche ist gleich Abzug vom Pflichtteil ) 2. Wenn die Immobilie ein 2 Fam-Haus ist , wie verhält es sich dann mit den Mieteinnahmen von 2 ter Wohnung . Wird hier dann auch die zu erwartende Lebenszeit gerechnet ? Oder wie verhält es sich hierbei ? 3. Gibt es hierzu irgendwelche Texte im Gesetzbuch ? Erblasser ist M ( verstorbener Ehemann von A ) . Pflichtteilsanspruch 12,5 % , da 1/2 Immobilie gehörte M , 1/2 Immobilie gehört A . Was ist bei Wohnrecht auf ganze Haus ? Was ist bei Wohnrecht auf eine Wohnung ? Was ist bei Niessbrauch ? Gibt es hierzu Gesetzestexte ? |
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| AW: zu Wohnrecht Das wäre ja ein genialer Trick, wenn man durch die Eintragung eines Wohn- oder Nießbrauchrechtes auf den Alleineigentümer den Wert der Immobilie mindern könnte. Zitat:
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| AW: zu Wohnrecht Was ist , wenn Immobilie nur auf Erblasser M eingetragen ist und Alleinerbe A mit Wohnrecht eingetragen ist ? Kann durch das Wohnrecht von A eine Minderung des Pflichtteils erfolgen ? ( zu erwartende Lebenszeit von A x Mietspiegelpreis je m2 x bewohnte Fläche ist gleich Abzug vom Pflichtteil ) |
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