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Zehnjahresfrist hier anwendbar?

Dies ist eine Diskussion zu Zehnjahresfrist hier anwendbar? innerhalb des Forums Erbrecht

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Alt 13.11.2011, 16:57
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Zehnjahresfrist hier anwendbar?

Nehmen wir mal folgenden, fiktiven Fall an.

Herr A wird nach dem Tod seiner Mutter vom Bruder seiner Mutter (also seinem Onkel) nach § 564 verklagt, da Herr A aufgrund fehlender schriftlicher Unterlagen (mündlicher Mietvertrag) sich weigert, eventuelle Zahlungen zu leisten, solange keine Zahlungsnachweise vorgelegt werden. (Anmerkung: Onkel war Besitzer der Wohnung, Mutter hat darin gelebt) Es kommt zu einem Schlichtungstermin vor Gericht, bei dem Herr A dazu verurteilt wird, einen Großteil der geforderten Summe zu zahlen. Obwohl einige Punkte strittig sind, wird Herrn A vor Gericht nahegelegt, die Sache nicht weiterzuverfolgen, da der Streitwert ansonsten immens steigen würde und somit auch seine Kosten bei einem verlorenen Prozess. Herrn A würde eine höhere Summe, als die, zu der er verurteilt wurde, immensen wirtschaftlichen Schaden zufügen. Aus diesem Grund akzeptiert Herr A das Urteil. Um noch eventuellen weiteren Forderungen zu entgehen ( die sein Onkel vor Gericht erwähnt, ohne konkret zu werden) besteht Herr A darauf, das im Protokoll festgehalten wird, das nachdem sämtliche Punkte zu denen er verurteilt wurde erledigt sind, keine gegenseitige Ansprüche mehr bestehen.

Herr A stößt bei dem (mengenmäßig) sehr umfangreichen Nachlass seiner Mutter einige Monate später durch Zufall auf Unterlagen, die belegen, das sein Großvater umfangreiche Schenkungen in Form von Geld an seinen Onkel geleistet hat. Sein Großvater verstarb 2005. Warum seine verstorbene Mutter hier keine Maßnahmen gemäß der Zehnjahresfrist ergriffen hat, weiß Herr A nicht.

Hätte Herr A überhaupt noch eine Chance die Ansprüche seiner Mutter (die ja aufgrund des Erbes auf ihn übergegangen sind) aus diesen Schenkungen (gemäß der Zehnjahresfrist) einzuklagen, nachdem festgelegt wurde, das keine gegenseitigen Ansprüche mehr bestehen?

Wäre sein Onkel in dem Fall, das diesem Anspruch stattgegeben werden würde, informationspflichtig bezüglich erhaltener Schenkungen, um die genaue Summe zu erfahren?
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  #2 (permalink)  
Alt 13.11.2011, 18:11
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AW: Zehnjahresfrist hier anwendbar?

Herr A hat keine Möglichkeit, jetzt noch Ansprüche geltend zu machen. Das hat nichts mit der 10 Jahresfrist zu tun, vielmehr sind derartige Ansprüche nach 3 Jahren verjährt. Die Verjährung ist also bereits 2008 eingetreten.

Zudem müsste geprüft werden, ob es überhaupt Ansprüche gegen hätte. Nicht jede Schenkung führt zu einem Pflichtteilergänzungsanspruch. Erst wenn die Schenkung mehr als die Hälfte des Vermögens des Großvaters überschritten hätte, wären solche Ansprüche denkbar.
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