Dies ist eine Diskussion zu Zahlung eines Erbteiles an den Erben innerhalb des Forums Erbrecht
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| Zahlung eines Erbteiles an den Erben Es sind drei Erben A,B und C da, die zu je 1/3 geerbt haben. A ist Erbschsaftsbesitzer und gibt das Erbe nicht her. B will nun auf Herausgabe klagen, da er sein Drittel haben will. An sich direkt kann er seinen Teil von A nicht fordern, da nach § 2039 BGB jeder Miterbe nur Leistung an alle Miterben leisten darf. Also verlangt B von A seinen Anteil an die Erbengemeinschaft zu zahlen. Wäre das rechtlich so möglich, oder ist B verpflichtet von A zu fordern, alle Anteile also auch die von A und C, auf das Erbenkonto einzuzahlen? Danke für eine Antwort. |
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