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Wohnungsrecht

Dies ist eine Diskussion zu Wohnungsrecht innerhalb des Forums Erbrecht

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Alt 26.07.2007, 15:24
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Wohnungsrecht

Hallo !

Nehmen wir folgenden Fall an:

Frau & Mann leben zusammen mit der Mutter der Frau in einem mehrstöckigen Haus (oben die Mutter, unten Frau & Mann). Dieses Haus hat die Mutter auf die Frau & den Mann überschrieben. Der Bruder der Frau wurde ausbezahlt. Die Mutter beteiligt sich an den Nebenkosten, zahlt aber keine Miete.
Nun ist die Mutter leider an Alzheimer erkrankt und muss in ein Heim. Der Bruder der Frau behauptet jetzt, dass die Wohnung der Mutter gehören würde und er sie erben kann. Er will die Wohnung von der Mutter nämlich vermieten um davon den Aufenthalt im Heim zu bezahlen. Dies ist allerdings nicht notwendig, weil die Rente der Mutter dafür (und darüber hinaus, sprich Taschengeld) vollkommen ausreicht.

Wie ist nun die Lage ?
Gehört die Wohnung der Mutter ? Obwohl sie dort nur gewohnt hat und das Haus schon lange auf dem Namen von der Frau & dem Mann läuft. Und kann der Bruder diese Wohnung erben, obwohl er ausbezahlt wurde ?

Vielen vielen vielen Dank für eure Hilfe !!!
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Alt 26.07.2007, 17:41
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AW: Wohnungsrecht

Die Wohnung gehört demjenigen, der im Grundbuch eingetragen ist, also wohl dem Mann und der Frau.

Erben kann man immer erst, wenn jemand verstorben ist. Die Mutter lebt noch, also gibt es nichts zu erben
Desweiteren kann der Bruder das Haus nicht erben, da dieses nicht mehr zum Nachlass der Mutter gehört.
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Alt 27.07.2007, 14:23
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AW: Wohnungsrecht

Vielen lieben Dank für die Antwort !
Vielleicht könnte mir noch jemand sagen, ob der Bruder die Wohnung von der Mutter vermieten darf, wenn diese im Heim ist (und natürlich noch lebt ) ? Wie sieht es da mit dem Wohnungsrecht aus ?

PS: Der Bruder ist der Vormund seiner Mutter.
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