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Wohnungsauflösung nach Tod

Dies ist eine Diskussion zu Wohnungsauflösung nach Tod innerhalb des Forums Erbrecht

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Alt 08.08.2011, 11:34
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Wohnungsauflösung nach Tod

Hallo, mal angenommen, Elternteil stirbt (verwitwet, alleinstehend). 4 Kinder (3 hatten 20 Jahre keinen Kontakt) sind potentielle Erben. Kind 4 hatte immer guten Kontakt zum Verstorbenen, verzichtet notariell auf Erbe, da nichts vorhanden. Somit braucht es die Wohnung nicht zu kündigen u. leer zu räumen.

Frage: Erfahren die anderen 3 Geschwister irgendwie von dem Tod des Elternteils, u. wenn ja, von wem? Müssen diese dann die Wohnungsauflösung etc. veranlassen?

Danke
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Alt 09.08.2011, 17:13
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AW: Wohnungsauflösung nach Tod

Sobald die anderen Kinder von Tod des Elternteils erfahren können sie auch ausschlagen. Kind 4 sollte die anderen benachrichtigen, da diese auch ihren Anteil an den Beerdigungskosten zu tragen haben. Muss es aber nicht. Es kann auch abwarten bis das Gericht die Adressen haben möchte. Die Frist beginnt erst mit der Kenntnis vom Tode.
Schlagen sie nach Kenntnis nicht aus, sind sie für die Wohnung verantwortlich.
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  #3 (permalink)  
Alt 09.08.2011, 18:53
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AW: Wohnungsauflösung nach Tod

Hallo, danke für die Antwort. Verstorbene hat sich schon zu Lebzeiten als Körperspende zur Verfügung gestellt. Beerdigungskosten fallen nicht an. Daher wird sich z. B. Sozialamt nicht einschalten.

Frage: Würde sich das Amtsgericht bzw. der Vermieter der Verstorbenen ggf. an die 3 Erben zwecks Wohnungsauflösung wenden?

Schon mal besten Dank
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Alt 10.08.2011, 08:58
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AW: Wohnungsauflösung nach Tod

DEr Vermieter könnte sich an die Erben wenden und die Zahlung fordern,wenn diese nicht rechtzeitig nach Kenntnis ihrer Erbenstellung ausschlagen.
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  #5 (permalink)  
Alt 10.08.2011, 13:45
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AW: Wohnungsauflösung nach Tod

Hallo, hab noch eine Frage, hab zwar schon im Forum die Frage gestellt, aber da Sie ja Ahnung haben:

Mal angenommen, Kind 4 hat ja beim Notar auf Erbe verzichtet. Notar sagt: Man muss kündigen, wer soll den sonst die Möbel etc. wegschaffen? Der arme Vermieter, hat ja keinen Schlüssel zur Wohnung. Kind 4 hat auch keinen Schlüssel. Wozu dann auf Erbe verzichten?

Besten Dank
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Alt 10.08.2011, 14:21
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AW: Wohnungsauflösung nach Tod

Da ist der Notar auf dem Holzweg.
Den Schlüssel hatte der Verstorbene entweder bei sich oder wenn ihn jemand Zuhause fand, sollte dieser Jemand wohl den Schlüssel haben. Den sollte derjenige dem Vermieter freundlicherweise geben, damit dieser nicht aufbrechen muss.
Wer ausschlägt muss nichts mehr tun.
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  #7 (permalink)  
Alt 10.08.2011, 18:21
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AW: Wohnungsauflösung nach Tod

Eine letzte Frage (wenn man einmal anfängt):

Mal angenommen, KInd 4 (welches ja das Erbe ausgeschlagen hat), möchte entgegenkommender Weise dem Vermieter die Sterbeurkunde und evtl. die Erbausschlagungsurkunde zur Kenntnisnahme zukommen lassen.

Frage: Wäre diese Vorgehensweise rechtlich gesehen o.k. oder würde er sich damit haftungsmäßig angreifbar machen?

Lieben Dank
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