Dies ist eine Diskussion zu Wohnungsauflösung nach Tod innerhalb des Forums Erbrecht
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| Wohnungsauflösung nach Tod Frage: Erfahren die anderen 3 Geschwister irgendwie von dem Tod des Elternteils, u. wenn ja, von wem? Müssen diese dann die Wohnungsauflösung etc. veranlassen? Danke |
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| AW: Wohnungsauflösung nach Tod Sobald die anderen Kinder von Tod des Elternteils erfahren können sie auch ausschlagen. Kind 4 sollte die anderen benachrichtigen, da diese auch ihren Anteil an den Beerdigungskosten zu tragen haben. Muss es aber nicht. Es kann auch abwarten bis das Gericht die Adressen haben möchte. Die Frist beginnt erst mit der Kenntnis vom Tode. Schlagen sie nach Kenntnis nicht aus, sind sie für die Wohnung verantwortlich. |
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| AW: Wohnungsauflösung nach Tod Hallo, danke für die Antwort. Verstorbene hat sich schon zu Lebzeiten als Körperspende zur Verfügung gestellt. Beerdigungskosten fallen nicht an. Daher wird sich z. B. Sozialamt nicht einschalten. Frage: Würde sich das Amtsgericht bzw. der Vermieter der Verstorbenen ggf. an die 3 Erben zwecks Wohnungsauflösung wenden? Schon mal besten Dank |
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| AW: Wohnungsauflösung nach Tod DEr Vermieter könnte sich an die Erben wenden und die Zahlung fordern,wenn diese nicht rechtzeitig nach Kenntnis ihrer Erbenstellung ausschlagen. |
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| AW: Wohnungsauflösung nach Tod Hallo, hab noch eine Frage, hab zwar schon im Forum die Frage gestellt, aber da Sie ja Ahnung haben: Mal angenommen, Kind 4 hat ja beim Notar auf Erbe verzichtet. Notar sagt: Man muss kündigen, wer soll den sonst die Möbel etc. wegschaffen? Der arme Vermieter, hat ja keinen Schlüssel zur Wohnung. Kind 4 hat auch keinen Schlüssel. Wozu dann auf Erbe verzichten? Besten Dank |
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| AW: Wohnungsauflösung nach Tod Da ist der Notar auf dem Holzweg. Den Schlüssel hatte der Verstorbene entweder bei sich oder wenn ihn jemand Zuhause fand, sollte dieser Jemand wohl den Schlüssel haben. Den sollte derjenige dem Vermieter freundlicherweise geben, damit dieser nicht aufbrechen muss. Wer ausschlägt muss nichts mehr tun. |
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| AW: Wohnungsauflösung nach Tod Eine letzte Frage (wenn man einmal anfängt): Mal angenommen, KInd 4 (welches ja das Erbe ausgeschlagen hat), möchte entgegenkommender Weise dem Vermieter die Sterbeurkunde und evtl. die Erbausschlagungsurkunde zur Kenntnisnahme zukommen lassen. Frage: Wäre diese Vorgehensweise rechtlich gesehen o.k. oder würde er sich damit haftungsmäßig angreifbar machen? Lieben Dank |
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